Projektleitung:
- Univ.-Prof.in Dr.in Lyane Sautner
Institut für Strafrechtswissenschaften, Abteilung für Strafrecht und Rechtspsychologie - Univ.-Ass.in Dr.in Susanne Schmittat
Institut für Strafrechtswissenschaften, Abteilung für Strafrecht und Rechtspsychologie - Univ.-Prof.in Dr.in Petra Velten
Institut für Strafrechtswissenschaften, Abteilung für Grundlagen der Strafrechtswissenschaften und Wirtschaftsstrafrecht
Nach der österreichischen und deutschen Strafprozessordnung soll die Hauptverhandlung den Schwerpunkt des Strafverfahrens erster Instanz bilden. In Praxis werden jedoch bereits im Ermittlungsverfahren die zentralen Weichen für den Strafprozess gestellt. In den meisten Fällen entscheidet die Staatsanwaltschaft allein auf Grund der kriminalpolizeilichen Ermittlungsergebnisse, wie das Ermittlungsverfahren zu beenden ist. Für den Beschuldigten geht es dabei um nicht weniger als um die Frage, ob Anklage gegen ihn erhoben wird oder nicht. Die hohen Verurteilungsraten in Österreich und Deutschland zeigen die Bedeutung dieser Anklageentscheidung: In über 75 % der Fälle führt eine Anklage zu einer Verurteilung. Damit rückt das Ermittlungsverfahren in den Fokus. Was und wie hier ermittelt wird, beeinflusst den Verfahrensausgang. Indessen weist die Rechtsposition des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren gegenüber dem Hauptverfahren gewisse Defizite auf. Das betrifft insbesondere das Recht auf Verteidigung und auf rechtliches Gehör. Eine unabhängige, rechtlich fundierte und im besten Fall schriftliche Darstellung der Geschehnisse aus der Perspektive des Beschuldigten, die seine Version der Ereignisse berichtet und ihn entlastet, fließt daher in der Regel nicht in das Ermittlungsverfahren ein.
Unser interdisziplinäres Forschungsprojekt untersucht, ob die Präsentation einer solchen Darstellung des Beschuldigten, also einer Alternativgeschichte, ausgewogene und faire Entscheidungsprozesse im Ermittlungsverfahren fördert. Erforscht wird aus juristischer und psychologischer Perspektive, wie diese Darstellung entworfen werden sollte und welche Anpassungen sich im Strafprozessrecht empfehlen, um das Recht des Beschuldigten auf rechtliches Gehör und sein Recht auf ein faires Verfahren zu stärken.