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Rechtswissenschaftliche Fakultät
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Art 12 UZK – Datenschutz für Zollbehörden.

Projektleitung:

  • Univ.-Ass. Mag. Michael Denk
    Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre, Abteilung für Technikrecht
    LIT Law Lab
  • Assoz. Univ.-Prof. MMag. Dr. Thomas Bieber
    Institut für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik

Kommentierung von Art 12 Unionszollkodex im „Hübschmann/Hepp/Spitaler – Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung Kommentar“, zur Datenverarbeitung von Zollbehörden (in Verwaltungsverfahren).

„In dieser Kommentierung wird ua auf das Verhältnis von Art 12 UZK zur DSGVO eingegangen.“