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Rechtswissenschaftliche Fakultät
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BAO-Kommentar.

Projektleitung:

  • Assoz. Univ.-Prof. Dr. Sebastian Bergmann, LL.M, MBA
    Institut für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik
  • Assoz. Univ.-Prof. Dr. Thomas Bieber
    Institut für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik

„Aber es ist auch durchaus zweifelhaft, ob die Steigerung der steuerlichen Gewalt mit ihren unendlich vervielfachten und vermehrten Befugnissen für das Individuum nicht untragbar gewesen wäre, wenn nicht eben die A.O. materiell- und verfahrensrechtlich erhebliche rechtsstaatliche Sicherungen geschaffen hätte“ (Lassar, Archiv d öff Rechts 1925, 372). Knapp 100 Jahre später hat dieser Befund von Lassar kaum an Bedeutung verloren. Die Bundesabgabenordnung (BAO) ist die zentrale Rechtsquelle des österreichischen Abgabenverfahrens und enthält verschiedene rechtsstaatlich bedeutsame Sicherungsinstrumente, wie beispielsweise die Maßnahmenbeschwerde nach § 283 BAO, mit der die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit eines Aktes unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt festgestellt werden kann. Im Rahmen der Erstellung eines BAO-Kommentars kann und soll der wissenschaftlichen Analyse derartiger Normen ausreichend Raum gegeben werden. Das vorliegende Projekt strebt jedoch darüberhinausgehend eine Kommentierung sämtlicher abgabenverfahrensrechtlicher Normen der BAO sowie der nicht minder bedeutsamen Begleitgesetze wie der Abgabenexekutionsordnung (AbgEO) oder des Zustellgesetzes (ZustG) an.

„Die BAO ist eine ebenso umfassende wie zentrale Rechtsquelle für abgabenverfahrensrechtliche Fragen.“
Assoz. Univ.-Prof. Dr. Sebastian Bergmann, LL.M, MBA/Assoz. Univ.-Prof. Dr. Thomas Bieber