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Die Bedeutung der Verhandlungsfähigkeit des/der Beschuldigten für das Strafverfahren

Projektleitung:

  • Mag. Dr. Siegmar Lengauer, PMM

Im Rahmen einer strafprozessrechtlichen Untersuchung soll geklärt werden, warum die Verfahrensfähigkeit des Beschuldigten als Grundbedingung eines fairen Strafverfahrens vorausgesetzt werden muss und sich ihr Fehlen folglich in jeder Lage des Prozesses auswirkt.

„Die Verfahrensfähigkeit ist Voraussetzung der Mitwirkung des Beschuldigten an einem fairen Verfahren iSd Art. 6 EMRK.“
Mag. Dr. Siegmar Lengauer, PMM
 
Lengauer