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Die Empirie der positiven Generalprävention

 

Projektleitung: 

  • Univ. Prof. Dr. Helmut Hirtenlehner

Moderne Strafrechtsordnungen rechtfertigen ihre Existenz gerne mit generalpräventiven Wirkungszielen. Damit stellt sich freilich die Frage nach dem tatsächlichen „Funktionieren“ der angeführten Strafzwecke. Während zur negativen Generalprävention schon ein umfangreicher Katalog an lediglich begrenzt ermutigenden empirischen Evidenzen vorliegt, gibt es kaum belastbare Studien zur empirischen Bewährung der positiven Generalprävention. Je enttäuschender die Befunde zur Abschreckungswirkung kriminalrechtlicher Sanktionsdrohungen ausfallen, desto größerer Beliebtheit erfreut sich indes im kriminalpolitischen Diskurs und der justiziellen Urteilsbegründungstätigkeit die sittenbildende oder moralstärkende Kraft des Strafrechts. Über die tatsächlichen Verbindungslinien zwischen der perzipierten Strafenpraxis und einer persönlichen Normanerkennung ist nur sehr wenig bekannt.

Um die erwähnten Forschungslücken auszufüllen, nimmt sich eine rechtssoziologische Untersuchung der empirischen Tragfähigkeit der Theorie der positiven Generalprävention an. Dabei soll ergründet werden, wie sich wahrgenommene Bestrafungschancen auf das Rechtsgefühl bzw. die Normbindung der Menschen und in weiterer Folge auch auf deren rechtsbezogenes Handeln auswirken. Besonderes Augenmerk wird dabei auf Aspekte der Wechselbeziehung von negativer und positiver Generalprävention gelegt. Gestützt auf die Auswertung von Befragungsdaten aus mehreren Ländern soll beleuchtet werden, ob sich Sanktionsrisikobeurteilung und Normakzeptanz gegenseitig beeinflussen und beide bei der Verhaltenssteuerung geordnet zusammenwirken.

Folgende Bausteine werden im Zentrum der Arbeit stehen:

  • Bestandsaufnahme des Forschungsstands zur empirischen Bewährung der positiven Generalprävention
  • Statistische Sekundäranalyse von Längsschnittdatensätzen aus England und Deutschland zur Binnenbeziehung von Sanktionsrisikoeinschätzung und materiellrechtlicher Normakzeptanz
  • Überprüfung der interaktiven Effekte von Sanktionsrisikoeinschätzung und Normakzeptanz auf die Einhaltung verschiedener Rechtsvorschriften anhand von Befragungsdaten aus Deutschland
„"Die positive Generalprävention bildet eine sträflich vernachlässigte Größe im Bemühen um eine Evidenzbasierung kriminalrechtlicher Wirkungsbehauptungen.““
Univ. Prof. Dr. Helmut Hirtenlehner
 
Univ. Prof. Dr. Helmut Hirtenlehner