Projektleitung:
- Univ.-Prof. Mag. Dr. Elias Felten
Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht - Mag.a Bianca Schrittwieser
Arbeiterkammer Wien - Mag.a Sandra Konstatzky
Gleichbehandlungsanwaltschaft
„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!“ ist nicht bloß eine politische Forderung, sondern ein Rechtsgebot. Es besteht seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaften. Der europäische Gerichtshof hat dieses Gebot zu einem tragenden Grundsatz des Unionsrechts ausgebaut. In den vergangenen 40 Jahren ist auch in Österreich einiges passiert, sowohl rechtlich als auch institutionell. Ein Meilenstein ist das Inkrafttreten des GlBG. Dennoch besteht eine merkbare Diskrepanz zwischen dem Recht und der Realität. Noch immer verdienen Frauen weniger als Männer für die gleiche oder gleichwertige Arbeit. Der sogenannte „Gender Pay Gap“ ist weiterhin substantiell. Die Gründe dafür sind vielfältig. Neben strukturellen Problemen sind zum Teil auch Stereotypen ausschlaggebend. Aber auch der geltende Rechtsrahmen steht einer effektiven Durchsetzung von Entgeltgleichbehandlung entgegen. Wie und mit welchen Mitteln Arbeitnehmer/innen, die sich bei der Festsetzung des Entgelts diskriminiert fühlen, dies verifizieren und dagegen rechtlich vorgehen können, ist unklar. Diverse Verschwiegenheitspflichten und auch der Datenschutz stellen rechtliche Hemmnisse dar. Wer wieviel verdient, ist in der betrieblichen Praxis ein gut gehütetes Geheimnis. Das Projekt will deshalb Möglichkeiten und Grenzen der Durchsetzung von Entgeltgleichbehandlung aufzeigen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auch auf der Frage, wie und in welcher Form der Betriebsrat bei der Offenlegung von Entgeltdiskriminierungen und bei deren Bekämpfung unterstützend wirken kann.