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Instanzenzüge nach Art 94 Abs 2 B-VG im System der österreichischen Bundesverfassung.

Projektleitung:

  • Univ.-Ass. Mag. Martin Greifeneder
    Institut für Staatsrecht und politische Wissenschaften, Abteilung für Prozessrecht und Grundrechtsschutz

Die österreichische Bundesverfassung ermächtigt den einfachen Gesetzgeber seit Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle 2012 ausdrücklich, in einzelnen Angelegenheiten anstelle der Erhebung einer Beschwerde beim VwG einen Instanzenzug an die ordentlichen Gerichte vorzusehen.

Im Zentrum des genannten Dissertationsprojekts steht die Erörterung von verfassungsrechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit dieser neuen Rechtsschutzkonstruktion ergeben. Es sind dies neben Problemstellungen im Umkreis der Gewaltenteilung ua auch solche der Kompetenzverteilung sowohl auf Ebene der Gesetzgebung als auch der Vollziehung.

„Die Ermöglichung von Instanzenzügen an ordentliche Gerichte stellt angesichts des Umstandes, dass die Ableitung des Verbots von Instanzenzügen aus dem Trennungsgrundsatz in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts ein Kernelement der Jud des VfGH zur Gewaltenteilung war, einen Paradigmenwechsel dar.“
Univ.-Ass. Mag. Martin Greifeneder
Univ.-Ass. Mag. Martin Greifeneder