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Umsetzung der Aarhus-Konvention in Umweltverfahren.

Projektleitung:

  • Univ.-Prof.in Dr.in Erika Wagner 
    Institut für Umweltrecht
  • Univ.-Prof. Dr. Wilhelm Bergthaler
    Institut für Umweltrecht

Das vorliegende Projekt beschäftigt sich mit der Umsetzung der Anforderungen des Aarhus-Übereinkommens (Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gericht in Umweltangelegenheiten) in das österreichische Recht.

Im Einzelnen stehen folgende Aspekte im Zentrum der Untersuchung:
Die Aarhus-Konvention ist eine völkerrechtliche Vorgabe für Umweltverfahren, die es umzusetzen gilt.
Erforderlich sind die Etablierung von Verfahren, die auf den Grundsätzen der Waffengleichheit, fairer Kosten und dem Zugang zu Gericht beruhen. Zum Zeitpunkt der Projektstudie hat Österreich diese Anforderungen nicht erfüllt. Ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich war deswegen im Gange.

Die Untersuchung zeigt auf, wie schnelle, faire und gerechte Verfahren im Umweltrecht unter Einbindung aller Betroffenen einschließlich von Non Governmental Organisations (NGOs), die sich dem Umweltschutz widmen, in der österreichischen Rechtsordnung ausgestaltbar sind.
Sie schaffen Rechtssicherheit und sind notwendige Bedingung zur Entwicklung des Wirtschaftsstandortes.

Umweltverfahren haben den Anforderungen von Art 6 MRK zu entsprechen, da in den meisten Fällen zivile (Nachbar-)Rechte betroffen sind. Ferner müssen NGOs in Umweltverfahren die Entscheidung in materieller und formeller Hinsicht bekämpfen können. Zum Zeitpunkt der Studie bestehen Defizite in der österreichischen Rechtslage. Als Ergebnis der Studie wird der Öffentlichkeit ein Gesetzesentwurf unterbreitet, der die Grundlage für die Überarbeitung der defizitären Rechtslage bilden soll.

Studie und Gesetzestext wurden in Teilen in die nachfolgende Überarbeitung der österreichischen Rechtslage einbezogen.

„Effektiver Umweltschutz erfordert transparente und faire Verfahren unter Einbindung aller Betroffenen sowie der Wahrnehmung der Interessen am Umwelt-, Klima- und Biodiversitätsschutz durch vertretungsbefugte Einrichtungen und NGOs.“
Univ.-Prof.in Dr.in Erika Wagner