Projektleitung:
- Univ.-Prof. Dr. Franz Leidenmühler
Institut für Europarecht - Univ.-Ass.in MMag.a Dr.in Ranjana Andrea Achleitner
Institut für Europarecht
Das in Entwicklung befindliche Projekt soll Verfahrensfragen, grundrechtliche sowie rechtspolitische Fragen rund um die verstärkte Inanspruchnahme von Internet-Providern zur Rechtsdurchsetzung im digitalen Staat untersuchen.
Die aktuelle Entwicklung in der Rechtspraxis zeigt einen Trend in Richtung einer Ausweitung der Inanspruchnahme von Internet-Providern zur Rechtsdurchsetzung. Bis vor kurzem entstammte das Haftungskonzept für Provider EU-Sekundärrechtsakten, zu deren Entstehungszeitpunkt das ganze Ausmaß der Digitalisierung der Gesellschaft und der rasanten Entwicklung digitaler Technologien noch nicht ersichtlich war. Nunmehr wurde mit der umstrittenen Haftungsregel des Art 17 DSM-Richtlinie eine erste legislative Lösung entwickelt. Gleichermaßen zeigt sich der Trend einer starken Inpflichtnahme von Providern zur Rechtsdurchsetzung im Internet auch auf nationaler Ebene.
Internet-Provider übernehmen in derartigen Konstellationen sohin Aufgaben eines Richters bzw sind sie zu Regulierungsbehörden mutiert, ihnen stehen jedoch nicht jene Ermittlungsverfahren zur Verfügung, die etwa Gerichte regelmäßig durchführen. Zudem sind Provider keine demokratisch legitimierten Einrichtungen, die als völlig neutrale Akteure handeln.
Im Zentrum des hier vorgestellten Forschungsprojekts steht die Suche nach einer netzadäquaten Regulierung des digitalen Raums, im Rahmen derer sowohl die Souveränität des digitalen Staates als auch die Interessen aller beteiligten Parteien gewahrt bleiben. Es stellt sich sohin die bei Weitem nicht allein juristische Frage, ob eine derartige Verantwortungsverteilung im Internet, und die Übertragung der ursprünglich staatlichen Aufgaben der Rechtsdurchsetzung auf Provider, einen zulässigen und zweckmäßigen Lösungsansatz für die digitale Welt darstellen.
Damit soll das Forschungsprojekt einen Beitrag zum wissenschaftlichen Diskurs über die Rechtsdurchsetzung im digitalen Staat unter Heranziehung von privaten Akteuren, diesfalls Internetprovider, leisten.