JKU Steuerexperte gab Einblicke in die steuerlichen Auswirkungen.
Im ECO-Wirtschaftsmagazin des ORF, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster nahm Univ.-Prof. Dr. Thomas Bieber (Institut für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik & Forschungsinstitut für Zoll- und Außenwirtschaftsrecht der JKU) Stellung zur geplanten Legalisierung von Cannabis in Deutschland. Ab 1. April soll das Gesetz in Kraft sein - was könnte eine mögliche „Cannabis-Legalisierung“ für Österreich bedeuten?
Neben medizinischen und strafrechtlichen Überlegungen stellt sich dabei auch die Frage einer Tabaksteuerpflicht von Cannabis. Prof. Bieber führte dazu aus, dass es im Ergebnis auf den Zustand des Produkts ankomme, jedoch von einer Tabaksteuerpflicht von Cannabisblüten als „Rauchtabak“ ausgegangen werden könne. Es gibt bereits eine Rechtssprechung, die in diese Richtung hindeutet. Damit würde ein Steuersatz in Höhe von 34% vom Kleinverkaufspreis greifen. Entscheidend sei auch die Festlegung eines wohlüberlegten Verkaufspreises, der weder zu niedrig noch zu hoch sein dürfe. Sei der Preis beispielsweise zu hoch angesetzt, so könnte dies den Schwarzmarkt befeuern und zu einem Verlust von Steuereinnahmen führen. "Ein Phänomen, das aus dem Bereich der legalen Rauchwaren wie z.B. Zigaretten bereits bekannt und erforscht ist", warnt Bieber.
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