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Rechtswissenschaftliche Fakultät
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Leitbild.

Präambel

Oberösterreich ist eine Region, die zu den dynamischsten Österreichs gehört. Unter diesem Gesichtspunkt ist auch die vor mehr als drei Jahrzehnten erfolgte Gründung der (damaligen) Hochschule für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften in Linz zu sehen, die 1974 in die Johannes Kepler Universität Linz umgewandelt wurde.

Den Bedürfnissen der Region entsprechend, wurde an der Hochschule von Anfang an ein Studium der Rechtswissenschaften eingerichtet und mit der Umwandlung in die Universität eine Rechtswissenschaftliche Fakultät gegrändet.

Dementsprechend versteht sich diese Rechtswissenschaftliche Fakultät auch heute als der Aufgabe besonders verpflichtet, die einer wissenschaftlichen Einrichtung eigentümliche Funktion der Verbindung von Lehre und Forschung zum Nutzen der Region Oberösterreich auszuüben, ungeachtet des Umstandes, daß in der Gegenwart noch mehr als bisher die interregionale und internationale Verflechtung der Wissenschaft es notwendig macht, den Blick über die Grenzen der Region hinaus zu richten.

Die Einsicht, daß das Recht einerseits von den kulturellen Eigentümlichkeiten jedes Volkes geprägt ist, andererseits aber zur Realisierung allgemeingültiger Grundwerte des Individuums und der Gesellschaft das notwendige Instrumentarium liefern soll, verpflichtet die Rechtswissenschaftliche Fakultät gerade auch in der Epoche europäscher Integration zur Berücksichtigung all jener Elemente der Interkulturalität, die uns von der Existenz der pluralistischen Gesellschaft von heute her vorgegeben und in der Umsetzung gesellschaftlicher Anliegen im Rechtsbereich aufgetragen ist.

Im Mittelpunkt der Arbeit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät steht der Mensch - als Studierende/r, die/den es auszubilden gilt, wie als Rechtssuchende/r, der/dem das Wissen um den klassischen Rechtsstoff ebenso zur Verfügung gestellt wird wie die Forschungsleistungen auf jenen Gebieten, auf denen die Rechtswissenschaftliche Fakultät über spezifische Kernkompetenzen verfügt.

Auf diese Weise leistet die Rechtswissenschaftliche Fakultät jenen Dienst an der Gesellschaft, der für sie als eine öffentliche und aus öffentlichen Mitteln finanzierte Einrichtung Verpflichtung ist. Sie trägt damit verantwortlich zur Lösung der Probleme des Menschen sowie zur gedeihlichen Entwicklung der Gesellschaft und der natürlichen Umwelt bei.

Gleichzeitig ist die Rechtswissenschaftliche Fakultät für ihre Angehörigen damit jener berufliche Lebensraum, der die an ihr zu erbringenden Leistungen als Herausforderungen erscheinen läßt, deren Bewältigung zu jener beruflichen Zufriedenheit führt, die gleichermaßen Voraussetzung für ein hohes Leistungsniveau und persönliches Wohlbefinden ist.

Funktion des Leitbildes

Das Leitbild der Rechtswissenschaftlichen Fakultät will einen kurzen und klaren Überblick darüber geben, welchen Bereichen - den sogenannten Strategiefeldern - sie für ihr Funktionieren eine besondere Bedeutung beimißt und wie sie diese Bereiche dementsprechend gestalten will. Demgemäß baut sich die Darstellung des Leitbilds nach diesen Strategiefeldern auf. Dies erlaubt gleichzeitig eine Zusammenschau der jeweils mit einem bestimmten Bereich verbundenen Probleme, ihrer grundsätzlichen Lösungen und deren praktischer Umsetzung.

Dies entspricht der Überzeugung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, daß Wissenschaft nicht im elfenbeinernen Turm betrieben werden kann, aber auch nicht allein auf die Bedürfnisse der Tagespolitik abgestellt sein darf. Theorie und Praxis stehen zueinander vielmehr in einem dialektischen Verhältnis, indem sie sich wechselweise befruchten und so zu einer beiderseitig gedeihlichen Entwicklung führen.

Strategiefelder

Folgenden fünf Strategiefeldern wird seitens der Rechtswissenschaftlichen Fakultät besonderes Augenmerk geschenkt:

  • Aus- und Weiterbildung
  • Forschung
  • Internationalität und Interkulturalität
  • Wissenstransfer
  • Struktur

Diese Strategiefelder decken einerseits ( in den Punkten 1 und 2) die herkömmlichen Aufgaben der universitären Wissenschaft ab, nehmen andererseits (in Punkt 4) eine neue Aufgabe, die heute zunehmend an Bedeutung gewinnt, auf, geben (in Punkt 3) die inhaltliche Orientierung der wissenschaftlichen Tätigkeit in der pluralistischen Gesellschaft von heute an und bringen (in Punkt 5) die Einsicht zum Ausdruck, daß für die Umsetzung aller derartiger Strategien organisatorische Strukturen und Prozesse von entscheidender Bedeutung sind.

Jede Gesellschaft von Menschen trägt den Gedanken der Ordnung und damit auch die Idee des Rechts bereits in sich. Gleiches gilt für die Idee des Staates als der politischen Organisationsform der (zwischen-)menschlichen, und für die internationale Gemeinschaft als die Organisationsform der (zwischen-) staatlichen Gesellschaft.

Während in früheren Zeiten die Strukturen von Recht und Staat so einfache waren, daß es grundsätzlich jedermann möglich war, sich ohne weiteres am Rechtsleben zu beteiligen, ist es in der hochspezialisierten und darum in allen Bereichen arbeitsteiligen Gesellschaft von heute notwendig geworden, auch in den Bereichen von Recht und Staat auszubilden, damit der Gesellschaft eine ausreichende Zahl von im Recht Kundigen zur Verfügung steht. Die Komplexität der heutigen Lebensverhältnisse lassen aber auch eine isolierte rechtliche Betrachtungsweise in vielen Fällen unzureichend erscheinen und verlangen nach einem interdisziplinären Herangehen.

Dementsprechend bietet die Rechtswissenschaftliche Fakultät eine breitgefächerte Grundausbildung und vertieftes Spezialwissen in den verschiedensten Teilgebieten an, um so das Verständnis für interdisziplinäre Aufgabenstellungen und das Potential zum Generalisten, der in der Lage ist, das Recht als Kulturerscheinung in seiner gesamten historischen Tiefe und dogmatischen Differentziertheit sowie auch in seinen gesellschaftlichen Voraussetzungen und Folgen zu verstehen und im Einzelfall einer Lösung zuzuführen, sicherzustellen. Den Studierenden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät soll bezüglich Qualität und Breite der Ausbildung national und international hächstes Niveau geboten werden.

Diese breitgefächerte Ausbildung sichert vor allem eine umfassende Berufsvorbildung und läßt damit das Österreichische Modell einer wissenschaftlichen Ausbildung an der Universität und darin anschließenden Ausbildung in der Praxis intakt. Der Notwendigkeit des lebensbegleitenden Lernens trägt das postgraduale Angebot der Fakultät Rechnung.

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät ist sich bewußt, daß die bloßes Vermittlung von Fachwissen nicht ausreicht, um die komplexen gesellschaftlichen Probleme von heute zu bewältigen und gleichzeitig dem Einzelnen einen Zugang zu den Grundfragen der menschlichen Existenz zu eröffnen. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät bekennt sich daher zu Bildung durch Wissenschaft, die nicht nur eine sachbezogene Einstellung und klare Urteilsfähigkeit sichert, sondern insbesondere auch intellektuelle Redlichkeit mit Toleranz und erhöhtem wertbezogenen Verantwortungsbewußtsein für Gesellschaft und Umwelt verbindet.

Neben der Aus- und Weiterbildung der Studierenden fördert die Rechtswissenschaftliche Fakultät die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter auf allen Ebenen sowie deren berufliche Mobilität. Einen hohen Stellenwert haben dabei die didaktische Ausbildung und die Vorbereitung auf Führungsaufgaben ebenso wie die Fähigkeit zur Teamarbeit.

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät geht davon aus, daß jede Forschung in gleichem Maße erkenntnisorientiert und anwendungsbezogen sein muß. Diese Anwendungsorientierung der Forschung hat freilich im geistes- und sozialwissenschaftlichen Bereich eine über die bloße unmittelbare wirtschaftliche Verwertbarkeit hinausgehende Bedeutung, weil hier mitunter die Grundlagen für Weichenstellungen gelegt werden, deren Auswirkungen sich in der Gesellschaft erst mittel- und langfristig niederschlagen.

In der Rechtswissenschaftlichen Fakultät besteht in diesem Zusammenhang Konsens über die Notwendigkeit einer Forschung auf international hohem Niveau, die kein bloßer Selbstzweck ist, sondern neben dem Anliegen der Befriedigung des für jede engagierte Forschung unverzichtbaren Elements der wissenschaftlichen Neugier des Forschers auch einer gesamtgesellschaftlichen Perspektive verpflichtet ist. Daher müssen die Fragestellungen stets ethischen und gesellschaftlichen Ansprüchen genügen und in ihren Ergebnissen zum Aufbau und der gedeihlichen Entwicklung der Gesellschaft beitragen.

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät und ihre Angehörigen lösen auch in der Forschung ihren Öffentlichkeitsauftrag dadurch ein, daß sie unter besonderer Bedachtnahme auf die Bedürfnisse des regionalen Umfelds höchstes Fachwissen und unabhängiges Urteilsvermögen einbringen und auf diese Weise einen entscheidenden Beitrag zur Beantwortung der Rechtsfragen leisten, die sich dem Einzelnen wie der Gesellschaft im privaten, beruflichen und öffentlichen Leben täglich stellen.

Damit verbunden ist die Themenführerschaft in zentralen gesellschaftspolitischen Bereichen des öffentlichen Diskurses, wobei die in den Forschungsergebnissen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und ihrer Mitglieder gewonnen Erkenntnisse dem Einzelnen sowie den Verantwortlichen im öffentlichen Leben und Entscheidungsträgern in der Wirtschaft und allen anderen gesellschaftlichen Bereichen rasch und effizient zugänglich gemacht werden. Damit sichert die Rechtswissenschaftliche Fakultät jenen unmittelbaren Forschungs- und Wissenstransfer, der beim heutigen hohen Tempo der Entwicklung der Gesellschaft in allen ihren Bereichen notwendig ist, um der Gesellschaft die Früchte der Rechtswissenschaftlichen Forschung möglichst rasch zugänglich zu machen, damit zumindest im gesellschaftlich zentralen Bereich des Rechts vermieden wird, daß die heute Ausgebildeten auf die Fragen von morgen die Antworten von gestern gegeben.

Um diesem gesellschaftlichen Auftrag gerecht zu werden, bekennt sich die Rechtswissenschaftliche Fakultät zu einer Priorität der Forschung, die im Sinne der Einheit von Forschung und Lehre allein auch das hohe Ausbildungsniveau sichern kann.

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät ist sich bewußt, daß dem Recht die Rolle als Prüfstein und Vorreiter für Internationalität und Interkulturalität als die modernen Erscheinungsformen der pluralistischen Gesellschaft zukommen. Sie nimmt ihre hohen Verantwortung für die Erarbeitung sachgerechter Lösungen im Bereich multikutureller Konfliktlagen, die innerstaatlich ebenso auftreten wie international, wahr.

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät weiß sich eins mit der weltweiten scientific community im Bestreben, Lösungsansätze für Probleme zu entwickeln, die im Zeitalter der Globalisierung nicht mehr auf nationaler Ebene allein gelöst werden können. Dies bedeutet gleichzeitig, daß die Rechtswissenschaftliche Fakultät durch einen intensiven Austausch von Lehrenden und Lernenden mit hohen Schulen im europäischen und außereuropäischen Ausland die Kompetenz zur Lösung von Rechtsfragen mit internationalen Bezügen pflegt.

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät fördert längere Aufenthalte ihrer Mitglieder an in- und ausländischen Lehr- und Forschungsinstitutionen zur Erweiterung des fachlichen Horizontes und Erlangung von den Ansprüchen der Internationalität und Interkulturalität entsprechenden Erfahrungen und Einstellungen. Dadurch wird der Bedeutung der kulturellen Besonderheiten der einzelnen Völker für eine fortschreitende europäische Integration und den Aufbau einer friedlichen internationalen Gemeinschaft freier und prosperierender Völker Rechnung getragen.

Gleichermaßen ermutigt die rechtswissenschaftliche Fakultät zu Studienaufenthalten im Ausland und fördert diese nach Möglichkeit. Derartige Studienaufenthalte vermitteln den Studierenden wichtige Erfahrungen und Zusatzqualifikationen, lassen die internationale Vergleichbarkeit unserer Ausbildung überprüfen und erleichtern den Einstieg in das Berufsleben.

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät leistet einen entscheidenden Beitrag zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung der Region Oberösterreich durch einen kompetenten Forschungs- und Wissenstransfer.

Darüber hinaus stehen die einzelnen Institute der Rechtswissenschaftlichen Fakultät mit ähnlich gelagerten Institutionen auf nationaler Ebene und internationaler Ebene in einem Beziehungs- und Kooperationsnetz, aber auch im Wettbewerb.

Im Interesse der Qualität und Aktualität von Lehre und Forschung fördert die Rechtswissenschaftliche Fakultät bewußt diesen Erfahrungsaustausch und das Eingehen von notwendigen strategischen Allianzen.

Recht ist der Rahmen, in welchem sich das Leben des Einzelnen und der Gesellschaft – in Ordnung – vollzieht. Staat und Staatengemeinschaft, staatliches und zwischenstaatliches Recht haben nur ein Ziel: unser aller Gemeinwohl – Sicherheit, Freiheit und soziale Wohlfahrt für jeden Einzelnen. Der Komplexität unserer Welt entspricht ein komplexes Gefüge von Institutionen, ist doch unsere Republik Österreich eingebunden in die größeren Organisationsformen der universellen UNO und der regionalen Europäischen Union und als fäderales Gebilde gleichzeitig gegliedert in die Gebietskörperschaften – Bundesländer und Gemeinden – und in die gebietsübergreifenden Körperschaften, die berufständisch ausgerichteten Kammern.

Der Komplexität der Institutionen entspricht die Komplexität des Rechts. Soll das Recht dem Einzelnen ein taugliches Instrumentarium zur Bewältigung seiner Probleme bieten – und da öffnet sich ein weiter Anwendungsbereich von der Familie über die (selbständige und unselbständige) Berufstätigkeit bis zur Freizeit, von der Kultur bis zur Politik –, so muss es verständlich ausgelegt und sachkundig angewendet werden. Wer nur den Text eines Gesetzes kennt, nicht aber das Verständnis, das ihm Gerichte und Verwaltungsbehörden, beilegen, kennt nicht das Recht in seiner lebendigen Wirklichkeit.

Die im Universitäts-Organisationsgesetz (UOG) 1993 vorgesehenen klaren und weitestgehend eindimensionalen Führungsstrukturen sollen durch genau festgelegte Kompetenzzuordnungen das Aufzeigen der Entscheidungs- und Verantwortungslinien ermöglichen. Ausgehend von diesen gesetzlichen Rahmenbedingungen strebt die Rechtswissenschaftliche Fakultät eine flache Organisation mit zweckmäßiger Kontrollspanne an.

Kleine, aber hocheffiziente Dienstleistungseinrichtungen erfüllen ihre Aufgaben im Bewußtsein ihrer unterstützenden Funktion gegenüber der Wissenschaft.

Schlussbemerkung

Um die Aufgaben in Forschung und Lehre zukunftsorientiert bewältigen zu können, bekennt sich die Rechtswissenschaftliche Fakultät zur Sicherung der individuellen Freiräume des Forschers und Lehrers. Diese Freiräume sind auch den Institutionen der akademischen Selbstverwaltung zu sichern, um so die Voraussetzungen für die Effizienz und Transparenz im Ressourceneinsatz zu gewährleisten und die rasche Implementierung der festgelegten Ziele und Strategien zu ermöglichen.

Durch die Schaffung entsprechender Freiräume und weitgehender Delegation von Verantwortung und Kompetenzen an die Stellen, wo das größte Fachwissen vorhanden ist, wird es den Angehörigen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ermöglicht, mit neuen Ideen und Eigeninitiative einen schöpferischen Beitrag zur Erreichung der gesteckten Ziele zu leisten.

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät ist sich bewußt, daß rechtliche Regelungen, so unentbehrlich sie sind, zur Verwirklichung der im Leitbild zum Ausdruck gebrachten Zielsetzungen allein nicht ausreichen. Entscheidend ist vielmehr eine Fakultätskultur, die vom beruflichen Ethos des eigenverantwortlichen Individuums geprägt ist. Dabei besteht in der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Konsens darüber, daß Gemeinschaftssinn, Aufgeschlossenheit, Qualitätsbewußtsein und Leistungswille sowie die tatsächliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern und die soziale Chancengleichheit unverzichtbare Elemente einer solchen Fakultätskultur sind.