Du kannst aufgrund Ableistung eines Einsatz- oder Aufschubpräsenzdienstes oder eines außerordentlichen Zivildienstes für das Sommersemester 2020 einen Antrag auf Rückzahlung für das Sommersemester 2020 oder Erlass für das Wintersemester 2020/21 laut § 3 COVID-19-Studienrechtsverordnung beantragen.
Ordentlichen Studierenden im Sinne des § 91 Abs. 1 UG, die im Sommersemester 2020 durch die Ableistung eines Einsatz- oder Aufschubpräsenzdienstes oder eines außerordentlichen Zivildienstes durch mehr als zwei Monate am Studium gehindert waren, ist auf Antrag für folgende Fälle der Studienbeitrag zu erlassen:
1. Für das Sommersemester 2020: wenn sie in diesem Semester bereits studienbeitragspflichtig waren
oder
2. Für ein auf das Sommersemester 2020 folgendes Semester: wenn sie in diesem Semester bei fiktiver Behandlung des Sommersemesters 2020 als Semester, das bei der Ermittlung der beitragsfreien Zeit gemäß § 3 StuBeiV nicht in die Zahl der bisher zurückgelegten Semester eines Studiums einzurechnen ist, in keinem ordentlichen Studium, zu dem sie aktiv zugelassen sind, studienbeitragspflichtig wären.
Zum Antragsformular, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster