In JKU MyAdmission, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster kannst du deine Dokumente ohne jegliche Beglaubigung hochladen. Erst wenn du eine Zulassungszusage erhältst, musst du deine Dokumente im Original oder in beglaubigter Kopie einreichen.
Bitte beachte: Abhängig von dem Ausstellungsstaat des jeweiligen Reifeprüfungszeugnis müssen die Dokumente noch zusätzlich auf die Echtheit beglaubigt werden:
Dokumente ohne Beglaubigung auf Echtheit
Bei Zeugnissen aus den folgenden Ländern entfallen die Beglaubigungen auf ihre Echtheit (Dokumente müssen aber im Original oder in beglaubigter Kopie eingereicht werden):
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Länder A - K | Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien |
Länder L - R | Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien |
Länder S - Z | Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn |
Beglaubigung mittels Apostille
Urkunden aus den Vertragsstaaten des so genannten „Haager Beglaubigungsabkommens“ müssen mit der APOSTILLE beglaubigt werden. Für eine Beglaubigung Ihrer Dokumente durch eine Apostille wenden Sie sich an das Außenministerium des Ausstellungslands. In einigen Ländern ist dafür das Justiz- oder Bildungsministerium zuständig. Die Apostille muss die Unterschrift auf dem Originaldokument bestätigen, nicht die Unterschrift des Notars.
Die Vertragsstaaten des „Haager Beglaubigungsabkommens“ sind:
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Länder A - G | Albanien, Andorra, Antigua/Barbuda, Argentinien, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Bahamas, Bahrain, Barbados, Belarus, Belize, Bolivien, Botsuana, Brasilien, Brunei, Cabo Verde, Chile, China (einschließlich Sonderverwaltungsgebiete Hongkong und Macao; ausgenommen Taiwan), Costa Rica, Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Eswatini, Fidschi, Georgien, Grenada, Guatemala, Guyana |
Länder H - O | Honduras, Indien, Indonesien, Island, Israel, Japan, Jamaika, Kanada, Kasachstan, Kolumbien, Korea, Lesotho, Liberia, Malawi, Marokko, Marshallinseln, Mauritius, Mexiko, Moldau, Monaco, Namibia, Neuseeland, Nicaragua, Oman |
Länder P - Z | Palau, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Ruanda, Russische Föderation, Samoa, San Marino, São Tomé/Príncipe, Saudi-Arabien, Seychellen, Singapur, St. Kitts/Nevis, St. Lucia, St. Vincent/Grenadinen, Südafrika, Suriname, Tonga, Trinidad/Tobago, Türkei, Ukraine, Uruguay, USA, Vanuatu, Venezuela, Vereinigtes Königreich, Zypern |
Beglaubigung auf Echtheit
Sofern kein Abkommen bezüglich Beglaubigungen besteht – also bei allen Staaten die zuvor nicht genannt wurden - sind die Dokumente (Zeugnisse) in jedem Fall auf ihre Echtheit beglaubigt durch die zuständige Behörde des Ausstellungsstaates (Außenministerium) und letztbeglaubigt durch die österreichische Vertretungsbehörde (österreichische Botschaft), vorzulegen.
Bitte beachte: Die Beglaubigung von Urkunden bestimmter Staaten kann vom Österreichischen Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres ausgesetzt werden, wenn keine zuverlässige Überprüfung der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit dieser Urkunden gewährleistet werden kann. In diesem Fall darf die Österreichische Botschaft Urkunden eines solchen Staates nicht beglaubigen. Sind Ihre Zeugnisse von einem dieser Staaten ausgestellt, ist eine Beglaubigung daher nicht möglich. Ein Verfahren um Zulassung zum Studium an der Johannes Kepler Universität Linz kann aus diesem Grund derzeit nicht durchgeführt werden. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Homepage des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äusseres, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster