Anmeldung zum Doktorat/PhD.

Du willst ein Doktorat/PhD Studium an der JKU Linz beginnen? Hier findest du alle Informationen zum Anmeldeprozess.

Die Schritte der Anmeldung sind abhängig von deiner Vorbildung und der Wahl deines Doktorats/PhDs:

Noch Fragen?

Dann kontaktiere uns!

Abteilung

Zulassungsservice

Anmeldung für JKU Absolvent*innen

1. Studium wählen und Zulassungsantrag stellen

Melde dich mit deinem Studierendenaccount bei JKU My Admission, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster an und wähle dein gewünschtes Studium.

 

Login Information:

  • Wenn dein Studierendenaccount (K+Matrikelnummer) noch aktiv ist, kannst du dich mit diesem einloggen.
  • Ansonsten benötigst du deinen Account als Studienwerber*in (VK + 6 Ziffern). Solltest du diesen Usernamen nicht mehr wissen, wende dich an den JKU Zulassungsservice. Wenn du dein Passwort vergessen hast, kannst du dieses hier, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster zurücksetzen.

 

In diesem Schritt benötigen wir von dir auch folgende Dokumente: 

  • Daten und Nachweise zu deiner Vorbildung (PDF) (falls du außerhalb der JKU Studienleistungen erbracht hast)
  • Ein aktuelles Portraitfoto (JPEG) für deine JKU Card, öffnet in einem neuen Fenster (Studierendenausweis), falls du diese nicht mehr hast.

Die Zulassung zu einem Doktorats-/PhD-Studium ist ganzjährig möglich, wir empfehlen dir eine Zulassung zum Studium im Rahmen der allgemeinen Zulassungsfrist.

Vergewissere dich, dass alle Dokumente in PDF-Format vorliegen und vollständig (alle Seiten) sowie gut lesbar sind.

1. Gültiger Reisepass oder Personalausweis (inkl. Lichtbild, Unterschrift und Angabe des Geschlechts). Alternativ: Deine JKU Card

2. Provisorische Betreuungszusage

3. Bestätigung über eine Namensänderung, falls sich dein Name geändert hat

4. Abgangsbescheinigung und Studienerfolgsnachweis, wenn du von einer anderen Universität kommst und an der JKU die gleiche Studienrichtung studieren möchtest

2.  Zulassungsbescheid

Das Ergebnis deiner Antragsprüfung wird dir mittels Bescheid mitgeteilt.

 

Bitte beachte:

  • Die Antragsprüfung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
  • Originale Dokumente werden dir spätestens mit dem Zulassungsbescheid wieder übermittelt.

Es gibt positive oder negative Zulassungsbescheide. Bei einem positiven Bescheid gibt es folgende Arten:

  • Zulassungsbescheid mit Ergänzungsprüfung Deutsch:
    Diese Prüfung musst du vorab im außerordentlichen Studium absolvieren.
  • Zulassungsbescheid mit Auflagen:
    Hier musst du Extra-Kurse, die im Bescheid aufgelistet sind, während deines Studiums absolvieren.
  • Zulassungsbescheid mit Ergänzungsprüfung und Auflagen:
    siehe Punkte oben.

3. ÖH Beitrag/ggf. Studienbeitrag bezahlen

Du musst bei deiner Anmeldung zum Studium deinen ÖH Beitrag und ggf. einen Studienbeitrag einbezahlen. Erst dann bist du offiziell für dein Studium angemeldet.

Bitte beachte:

  • Der ÖH Beitrag und ggf. der Studienbeitrag sind dann jedes Semester zu entrichten.

Anmeldung mit Master-/Diplomabschluss einer anderen österreichischen oder deutschen Universität/FH

1. Account als Studienwerber*in anlegen

Bei der Account-Anmeldung, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster registrierst du dich zum ersten Mal an der JKU und bekommst einen Gast-Account als Studienwerber*in. Damit kannst du alle weiteren Schritte der Anmeldung durchlaufen.

 

Bitte beachte:

  • Diesen Account als Studienwerber*in benötigst du nur für die Anmeldung zum Studium, bis du erfolgreich zu einem Studium zugelassen bist.
  • Mit diesem Account als Studienwerber*in kannst du dich nicht in JKU IT-Services (z.B. KUSSS) einloggen. Das funktioniert erst nach erfolgreicher Zulassung zum Studium. 

 

Falls du schon einen Account als Studienwerber*in hast, gehe direkt zu Schritt 2 "Wie wähle ich mein Studium?" weiter.

Solltest du deinen User-Namen nicht mehr wissen, wende dich an den Zulassungsservice der JKU.

Wenn du dein Passwort vergessen hast, kannst du dieses hier, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster zurücksetzen.

2. Studium wählen und Zulassungsantrag stellen

Melde dich mit deinem Studienwerber*innen-Account bei JKU MyAdmission, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster an und wähle dein gewünschtes Studium.

 

In diesem Schritt benötigen wir von dir auch folgende Dokumente: 

 

Bitte beachte:

  • Du nimmst an einer statistischen Erhebung laut § 18 Abs. 6 Bildungsdokumentationsgesetz teil.
  • Dein aktuelles Portraitfoto benötigen wir als JPEG, nicht schreibgeschützt und als Hochformat. Bitte wähle ein Passfoto, worauf du eindeutig zu erkennen bist, am besten mit einfärbigem Hintergrund.
  • Die Antragstellung um Zulassung zum Studium ist kostenlos. Eine Antragstellung über eine Agentur oder eine Vermittlungsorganisation ist rechtswidrig.

Die Anträge auf Zulassung zum Doktoratstudium können ganzjährig erfolgen. Für Nicht-EU-Bürger*innen empfehlen wir allerdings die Antragstellung in den unten angegebenen Fristen:

  Beginn Ende
Für Studienbeginn im Wintersemester 6. Februar 31. März
Für Studienbeginn im Sommersemester 6. September 31. Oktober


Bitte beachte: Die Antragsprüfung kann einige Zeit in Anspruch nehmen, reiche ihn daher rechtzeitig vor deinem gewünschten Studienbeginn ein.

1) Reisepass
Es werden ausschließlich solche amtlichen Ausweise akzeptiert, welche ein Lichtbild, die Unterschrift des*der Inhaber*in und die Angabe des Geschlechts enthalten.

2) Provisorische Betreuungszusage

3) Nachweis über bereits absolvierte Vorstudien
Benötigt werden die Nachweise über das absolvierte Bachelor- oder Diplomstudium:

  • Verleihungsurkunde
  • Prüfungszeugnisse mit Angabe der Prüfungsgegenstände, Noten und Wochenstunden, ev. Diploma Supplement
  • Curriculum

Wurde eine Abschlussarbeit angefertigt, ist auch eine Kurzzusammenfassung (Abstract) miteinzureichen.

Tipp: Lade bei deinem Antrag zusätzlich zu deinen Abschlussdokumenten ein amtssigniertes Studienblatt, worauf dein Abschluss vermerkt ist, hoch. So kann die Zulassung ggf. ohne Vorlage deiner Originaldokumente abgeschlossen werden.

4) Sprachnachweis 
Je nach Studienwahl kann ein Nachweis der Deutsch- oder Englischkenntnisse erforderlich sein. 

 

3. Zulassungsbescheid

Das Ergebnis deiner Antragsprüfung wird dir mittels Bescheid mitgeteilt.

 

Bitte beachte:

  • Die Antragsprüfung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
  • Originale Dokumente werden dir spätestens mit dem Zulassungsbescheid wieder übermittelt.

Es gibt positive oder negative Zulassungsbescheide. Bei einem positiven Bescheid gibt es folgende Arten:

  • Zulassungsbescheid mit Ergänzungsprüfung Deutsch:
    Diese Prüfung musst du vorab im außerordentlichen Studium absolvieren.
  • Zulassungsbescheid mit Auflagen:
    Hier musst du Extra-Kurse, die im Bescheid aufgelistet sind, während deines Studiums absolvieren.
  • Zulassungsbescheid mit Ergänzungsprüfung und Auflagen:
    siehe Punkte oben.

4. Persönliche Zulassung

Nach dem Anlegen deines JKU Accounts und deiner Studienwahl musst du auch persönlich im Zulassungsservice der JKU erscheinen. Vorort werden deine persönlichen Dokumente überprüft und du bekommst deine JKU Card.

Die Zulassung kann ganzjährig erfolgen, wir empfehlen dir aber eine Zulassung innerhalb folgender Fristen:

 

  Beginn Ende
Für Studienbeginn im Wintersemester Anfang Juli 31. Oktober
Für Studienbeginn im Sommersemester Anfang Jänner 31. März

 

Wenn du deine Dokumente bereits bei Antragsstellung im Original übermittelt hast, musst du lediglich deinen Zulassungsbescheid und deinen Reisepass vorlegen. Ist dies nicht der Fall bitte alle Dokumente gemäß Zulassungsbescheid mitbringen.

5. ÖH Beitrag/ggf. Studienbeitrag bezahlen

Du musst bei deiner Anmeldung zum Studium deinen ÖH Beitrag und ggf. einen Studienbeitrag einbezahlen. Erst dann bist du offiziell für dein Studium angemeldet.

Bitte beachte:

  • Der ÖH Beitrag und ggf. der Studienbeitrag sind dann jedes Semester zu entrichten.

Anmeldung mit internationaler Vorbildung

Wenn du deinen Studienabschluss nicht in Österreich oder Deutschland gemacht hast, absolviere bitte folgende Schritte zur Anmeldung zum Doktorats-/PhD-Studium an der JKU:

1. Account als Studienwerber*in anlegen

Bei der Account-Anmeldung, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster registrierst du dich zum ersten Mal an der JKU und bekommst einen Gast-Account als Studienwerber*in. Damit kannst du alle weiteren Schritte der Anmeldung durchlaufen.

 

Bitte beachte:

  • Diesen Account als Studienwerber*in benötigst du nur für die Anmeldung zum Studium, bis du erfolgreich zu einem Studium zugelassen bist.
  • Mit diesem Account als Studienwerber*in kannst du dich nicht in JKU IT-Services (z.B. KUSSS) einloggen. Das funktioniert erst nach erfolgreicher Zulassung zum Studium. 

 

Falls du schon einen Account als Studienwerber*in hast, gehe direkt zu Schritt 2 "Wie wähle ich mein Studium?" weiter.

Solltest du deinen User-Namen nicht mehr wissen, wende dich an den Zulassungsservice der JKU.

Wenn du dein Passwort vergessen hast, kannst du dieses hier, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster zurücksetzen.

2. Studium wählen und Zulassungsantrag stellen

Melde dich mit deinem Studienwerber*innen-Account bei JKU MyAdmission, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster an und wähle dein gewünschtes Studium.

 

In diesem Schritt benötigen wir von dir auch folgende Dokumente: 

 

Bitte beachte:

  • Du nimmst an einer statistischen Erhebung laut § 18 Abs. 6 Bildungsdokumentationsgesetz teil.
  • Dein aktuelles Portraitfoto benötigen wir als JPEG, nicht schreibgeschützt und als Hochformat. Bitte wähle ein Passfoto, worauf du eindeutig zu erkennen bist, am besten mit einfärbigem Hintergrund.
  • Die Antragstellung um Zulassung zum Studium ist kostenlos. Eine Antragstellung über eine Agentur oder eine Vermittlungsorganisation ist rechtswidrig.

Die Anträge auf Zulassung zum Doktoratsstudium können ganzjährig erfolgen. Für Nicht-EU-Bürger*innen empfehlen wir allerdings die Antragstellung in den unten angegebenen Fristen:

 

 

Beginn

Ende

Für Studienbeginn im Wintersemester

6. Februar

30. April

Für Studienbeginn im Sommersemester

6. September

30. November

 

Bitte beachte: Die Bearbeitung deines Zulassungsantrages nimmt einige Zeit in Anspruch. Reiche ihn daher rechtzeitig vor deinem gewünschten Studienbeginn ein.

1) Reisepass
Es werden ausschließlich solche amtlichen Ausweise akzeptiert, welche ein Lichtbild, die Unterschrift des*der Inhaber*in und die Angabe des Geschlechts enthalten.

2) Provisorische Betreuungszusage

3) Nachweis über bereits absolvierte Vorstudien
Benötigt werden die Nachweise über das absolvierte Bachelor- und Masterstudium oder Diplomstudium:

  • Verleihungsurkunde
  • Prüfungszeugnisse mit Angabe der Prüfungsgegenstände, Noten und Wochenstunden, ev. Diploma Supplement
  • Curriculum

Wurde eine Abschlussarbeit angefertigt, ist auch eine Kurzzusammenfassung (Abstract) miteinzureichen.

4) Sprachnachweis 
Je nach Studienwahl kann ein Nachweis der Deutsch- oder Englischkenntnisse erforderlich sein. 

Alle erforderlichen Sprachniveaus und Nachweise findest du auf der Seite Sprachnachweise, öffnet in einem neuen Fenster.

Sprachnachweis zum Zeitpunkt der Antragsstellung - Deutsch
Zum Zeitpunkt der Antragstellung für ein deutschsprachiges Studium müssen in jedem Fall Sprachnachweise zumindest im Ausmaß des Niveaus A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) des Europarats vorgewiesen werden. Diese Diplome/Zertifikate werden als Nachweis für A2 anerkannt., öffnet in einem neuen Fenster

Bitte beachte:

  • Die Sprachzertifikate dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein.
  • An der JKU werden zur Vorbereitung auf das Studium Deutschkurse ab dem Niveau B1 im Rahmen eines Vorstudienlehrgangs angeboten. Eine Übersicht über das Kursangebot ist im KUSSS, öffnet in einem neuen Fenster zu finden.
  • Bei Studienrichtungen, die komplett in englischer Sprache unterrichtet werden, musst du vor dem Beginn des Studiums keine Deutschkenntnisse nachweisen.

In JKU MyAdmission, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster kannst du deine Dokumente ohne jegliche Beglaubigung hochladen. Erst wenn du eine Zulassungszusage erhältst, musst du deine Dokumente im Original oder in beglaubigter Kopie einreichen.

 

Bitte beachte: Abhängig vom Ausstellungsstaat des jeweiligen Zeugnisses müssen die Dokumente noch zusätzlich auf ihre Echtheit beglaubigt werden:

 

Dokumente ohne Beglaubigung auf Echtheit
Bei Zeugnissen aus den folgenden Ländern entfallen die Beglaubigungen auf ihre Echtheit (Dokumente müssen aber im Original oder in beglaubigter Kopie eingereicht werden):

   
Länder A - K Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien
Länder L - R Lettland, Liechtenstein, Littauen, Luxemburg, Malta, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien
Länder S - Z

Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn

 

 

Beglaubigung mittels Apostille

Urkunden aus den Vertragsstaaten des so genannten „Haager Beglaubigungsabkommens“ müssen mit der APOSTILLE beglaubigt werden. Für eine Beglaubigung Ihrer Dokumente durch eine Apostille wenden Sie sich an das Außenministerium des Ausstellungslands. In einigen Ländern ist dafür das Justiz- oder Bildungsministerium zuständig. Die Apostille muss die Unterschrift auf dem Originaldokument bestätigen, nicht die Unterschrift des Notars.

Die Vertragsstaaten des „Haager Beglaubigungsabkommens“ sind:

   
Länder A - G Albanien, Andorra, Antigua/Barbuda, Argentinien, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Bahamas, Bahrain, Barbados, Belarus, Belize, Bolivien, Botsuana, Brasilien, Brunei, Cabo Verde, Chile, China (including Macao SAR and Hong Kong SAR; excluding Taiwan), Costa Rica, Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Eswatini, Fidschi, Georgien, Grenada, Guatemala, Guyana
Länder H - O Honduras, Indien, Indonesien, Island, Israel, Jamaica, Japan, Kanada, Kasachstan, Kolumbien, Korea, Lesotho, Liberia, Malawi, Marokko, Marshallinseln, Mauritius, Mexiko, Moldau, Monaco, Namibia, Neuseeland, Nicaragua, Oman
Länder P - Z Palau, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Ruanda, Russische Föderation, Samoa, San Marino, São Tomé/Príncipe, Saudi-Arabien, Schweiz, Seychellen, Singapur, St. Kitts/Nevis, St. Lucia, St. Vincent/Grenadinen, Südafrika, Suriname, Tonga, Trinidad/Tobago, Türkei, Ukraine, Uruguay, USA, Vanuatu, Venezuela, Vereinigtes Königreich, Zypern

 

Beglaubigung auf Echtheit
Sofern kein Abkommen bezüglich Beglaubigungen besteht – also bei allen Staaten die zuvor nicht genannt wurden - sind die Dokumente (Zeugnisse) in jedem Fall auf ihre Echtheit beglaubigt durch die zuständige Behörde des Ausstellungsstaates (Außenministerium) und letztbeglaubigt durch die österreichische Vertretungsbehörde (österreichische Botschaft), vorzulegen.



Bitte beachte: Die Beglaubigung von Urkunden bestimmter Staaten kann vom Österreichischen Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres ausgesetzt werden, wenn keine zuverlässige Überprüfung der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit dieser Urkunden gewährleistet werden kann. In diesem Fall darf die Österreichische Botschaft Urkunden eines solchen Staates nicht beglaubigen. Sind Ihre Zeugnisse von einem dieser Staaten ausgestellt, ist eine Beglaubigung daher nicht möglich. Ein Verfahren um Zulassung zum Studium an der Johannes Kepler Universität Linz kann aus diesem Grund derzeit nicht durchgeführt werden. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Homepage des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äusseres, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

Alle für das Zulassungsverfahren erforderlichen Dokumente müssen (nach der Beglaubigung) übersetzt werden, sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind. Diese Übersetzung muss durch eine*n gerichtlich beeidete*n Übersetzer*in durchgeführt werden. Die Übersetzung darf erst nach der Beglaubigung angefertigt werden, da auch die Beglaubigungsstempel übersetzt werden müssen.

3. Zulassungsbescheid

Das Ergebnis deiner Antragsprüfung wird dir mittels Bescheid mitgeteilt.

 

Bitte beachte:

  • Die Antragsprüfung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
  • Originale Dokumente werden dir spätestens mit dem Zulassungsbescheid wieder übermittelt.

Es gibt positive oder negative Zulassungsbescheide. Bei einem positiven Bescheid gibt es folgende Arten:

  • Zulassungsbescheid mit Ergänzungsprüfung Deutsch:
    Diese Prüfung musst du vorab im außerordentlichen Studium absolvieren.
  • Zulassungsbescheid mit Auflagen:
    Hier musst du Extra-Kurse, die im Bescheid aufgelistet sind, während deines Studiums absolvieren.
  • Zulassungsbescheid mit Ergänzungsprüfung und Auflagen:
    siehe Punkte oben.

4. Persönliche Zulassung

Nach dem Anlegen deines JKU Accounts und deiner Studienwahl musst du auch persönlich im Zulassungsservice der JKU erscheinen. Vorort werden deine persönlichen Dokumente überprüft und du bekommst deine JKU Card.

Die Zulassung kann ganzjährig erfolgen, wir empfehlen dir aber eine Zulassung innerhalb folgender Fristen:

 

  Beginn Ende
Für Studienbeginn im Wintersemester Anfang Juli 31. Oktober
Für Studienbeginn im Sommersemester Anfang Jänner 31. März

Wenn du deine Dokumente bereits bei Antragsstellung im Original übermittelt hast, musst du lediglich deinen Zulassungsbescheid und deinen Reisepass vorlegen. Ist dies nicht der Fall bitte alle Dokumente gemäß Zulassungsbescheid mitbringen.

5. ÖH Beitrag/ggf. Studienbeitrag bezahlen

Du musst bei deiner Anmeldung zum Studium deinen ÖH Beitrag und ggf. einen Studienbeitrag einbezahlen. Erst dann bist du offiziell für dein Studium angemeldet.

Bitte beachte:

  • Der ÖH Beitrag und ggf. der Studienbeitrag sind dann jedes Semester zu entrichten.