Abschlussarbeiten.

Hier findest du hilfreiche Informationen zum Verfassen und Einreichen deiner Bachelor-, Master-, Diplomarbeit oder Dissertation.

Prüfungs- und Anerkennungsservice

Standort

Bankengebäude
1. OG
Räume 101-105

Bachelorarbeit

Deine Abschlussarbeit im Bachelorstudium ist eigenständig, schriftlich und im Rahmen von Lehrveranstaltungen von dir zu verfassen. Welche Lehrveranstaltungen dafür möglich sind, findest du im Curriculum deiner Studienrichtung.

Nach Anmeldung zur betreffenden Lehrveranstaltung musst du auch der Lehrveranstaltungsleitung deine Absicht zum Verfassen einer Bachelorarbeit bekannt geben. Das Thema deiner Bachelorarbeit wird dann in Absprache mit der Lehrveranstaltungsleitung festgelegt. Bitte achte auf die Grundsätze einer guten wissenschaftlichen Praxis.

Diplomarbeit / Masterarbeit

Master- bzw. Diplomarbeiten dienen deinem Befähigungsnachweis, wissenschaftliche Themen selbstständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten. In jedem Master- bzw. Diplomstudium musst du eine solche Abschlussarbeit verfassen.

Dein Thema bzw. deine Aufgabenstellung ist so zu wählen, dass dir eine Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich ist. Bitte achte auf die Grundsätze einer guten wissenschaftlichen Praxis.

Sobald du das Thema deiner Arbeit kennst, melde dieses rechtzeitig mit entsprechendem Formular im Prüfungs- und Anerkennungsservice an.

Die Unterschrift des*der Betreuers*in muss von dir eingeholt werden.

Hier findest du zusätzliche Informationen zu einzelnen Studienrichtungen.

  • Masterstudium Humanmedizin
    Richtlinie für Masterarbeiten, öffnet eine Datei
  • Masterstudium Politische Bildung
    Ein Thema der Masterarbeit wird erst vergeben, wenn du zumindest die Hälfte des betreffenden Faches absolviert hast.
  • Masterstudium Soziologie
    Du kannst deine Masterarbeit frühestens mit deinem Nachweis von mindestens 30 ECTS aus den Pflichtfächern und dem Studienfach Soziologisches Praxisfeld beginnen. Details siehe Curriculum.
  • Masterstudium Wirtschaftsinformatik
    Du kannst mit der Bearbeitung deiner Masterarbeit beginnen, wenn du jene Studienfächer deines Studiums absolviert hast, die thematisch für deine Masterarbeit relevant sind. Was relevant ist, entscheidet der*die Betreuer*in.
  • Diplomstudium Wirtschaftspädagogik
    Im Diplomstudium Wirtschaftspädagogik musst du auch bereits das Fach Forschungsmethodik (zwei Scheine) abgelegt haben.

Bitte verwende für das Titelblatt deiner Diplom- bzw. Masterarbeit die passende der folgenden Vorlagen und achte darauf,

  • die Bezeichnung des Studiums korrekt in vollem Wortlaut laut Studienhandbuch anzugeben und
  • der*die Betreuer*in und allfällige Mitbetreuer*innen (nach Rücksprache mit dem*der Betreuer*in) mit allen akademischen Titeln anzuführen (Quelle: Homepage der JKU).

Masterarbeit:

Diplomarbeit:

Die Einreichung deiner wissenschaftlichen Arbeit beim Prüfungs- und Anerkennungsservice erfolgt ab 1. März 2022 ausschließlich in elektronischer Form.

 

  • Vor dem Hochladen deiner Arbeit übermittle bitte zuerst das Deckblatt zur Überprüfung der Formvorschriften per E-Mail (pas(at)jku.at) an den Prüfungs- und Anerkennungsservice.
  • Nach Erhalt der positiven Rückmeldung vom Prüfungs- und Anerkennungsservice ist die wissenschaftliche Arbeit im PDF-Format unter folgender Adresse hochzuladen: forms.jku.at/pas/thesis, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster
  • Die PDF-Datei muss so gespeichert sein, dass der Text der Arbeit digital weiter verarbeitet werden kann. Es darf sich insbesondere nicht um eingescannte Bilddateien handeln. Die Datei darf auch nicht verschlüsselt oder passwortgeschützt sein und soll für die Langzeitarchivierung im ISO 19005-1 kompatiblen Format (PDF/A) gespeichert sein.
  • Falls deine Masterarbeit bzw. Diplomarbeit von der Veröffentlichung ausgenommen („gesperrt“) werden soll, musst du die Bestätigung der Betreuerin / des Betreuers einholen, den Sperrantrag ausfüllen und beides per E-Mail an hochschulschriften.bibliothek(at)jku.at senden. Dem Sperrantrag wird gemäß 86 Abs. 4 UG nur dann stattgegeben, wenn du glaubhaft machst, dass deinerseits wichtige wirtschaftliche oder rechtliche Interessen gefährdet sind.

 

Meldung der Masterarbeit bzw. Diplomarbeit, öffnet eine Datei
(Achtung: Bitte beide Seiten drucken, wenn möglich doppelseitig)

 

Meldung der Masterarbeit, öffnet eine Datei (Studium Humanmedizin)
(Achtung: Bitte alle Seiten drucken, wenn möglich doppelseitig)

 

 

Sperrantrag, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster
Laut UG § 86 Abs. 4 ist dem Antrag vom zuständigen Organ nur dann stattzugeben, wenn die oder der Studierende glaubhaft macht, dass wichtige rechtliche oder wirtschaftliche Interessen der oder des Studierenden gefährdet sind. Sollte das der Fall sein, müsste dies bitte aus dem Antrag entsprechend hervorgehen!

Dissertation

Für die Dissertation gelten besondere Bestimmungen. Diese unterscheiden sich je nachdem, ob du vor oder nach dem 1. Oktober 2021 zugelassen wurdest.

Plagiat

Plagiatsaffären sind in aller Munde. Was ist ein Plagiat und wie kannst du es vermeiden? Hier haben wir die wichtigsten Infos für dich zusammengefasst.

Bei deiner Abschlussarbeit handelt es sich dann um ein Plagiat, wenn du

  • die ganze Arbeit abgeschrieben hast
  • nur Teile abgeschrieben hast und diese nicht korrekt zitiert hast
  • Theorien oder Daten anderer Personen sowie Paraphrasen (in eigenen Worten wiedergegebene Textstellen) ohne Angabe der Quelle oder der Urheberin / des Urhebers übernommen hast
  • die Übersetzung von fremdsprachigen Werken ohne Angabe der Quelle, der Urheberin / des Urhebers übernommen hast
  • die Arbeit einer anderen Person als deine ausgibst

Mache dich daher unbedingt damit vertraut, wie man richtig zitiert. Die entsprechenden Lehrveranstaltungen in den jeweiligen Curricula, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster werden dir dabei helfen.

Bitte beachte bei den Zitiervorgaben jene der jeweiligen Betreuerin / des jeweiligen Betreuers / der jeweiligen Institute.

Um Plagiaten vorzubeugen, wird deine wissenschaftliche Arbeit nach dem Einreichen im Prüfungs- und Anerkennungsservice einem Plagiatsscan unterzogen.

Als Ansprechstelle für ein mögliches wissenschaftliches Fehlverhalten im Sinne der unten angeführten Richtlinie gibt es an der JKU eine „Ombudsstelle für gute wissenschaftliche Praxis“. Diese besteht aus fünf Mitgliedern, welche vom Rektorat für die Dauer von drei Jahren ernannt werden.

Studienabschluss

Alles was du noch zum Abschluss deines Studiums wissen solltest.
lesender Studierender zwischen zwei Bücherregalen stehend

Akademische Feier

Es ist Zeit, deinen Abschluss zu feiern!