Dissertation.

Dissertationen sind die wissenschaftlichen Arbeiten, die anders als die Diplom- und Masterarbeiten dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dienen.

Bei der Bearbeitung des Themas und der Betreuung der Studierenden sind die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes, BGBl.Nr. 111/1936, zu beachten.

 

Regelungen vor 1.10.2021 („Doktorat alt“ - RE / SOWI / TN)
 

Nach der Zulassung zum Doktoratsstudium und dem positiven Abschluss des (ersten) Dissertationskolloquiums (ausgenommen PhD Program in Economics) ist die Dissertationsvereinbarung abzuschließen und die Meldung des Themas der Dissertation umgehend mit dem entsprechenden Formular im Prüfungs- und Anerkennungsservice bekanntzugeben.

 

Bitte verwende für das Titelblatt deiner Dissertation die passende der folgenden Vorlagen und achte darauf,

  • die Bezeichnung des Studiums korrekt in vollem Wortlaut laut Studienhandbuch anzugeben und
  • der*die Betreuer*in, der*die Zweitbeurteiler*in und allfällige Mitbetreuer*innen (nach Rücksprache mit dem*der Betreuer*in) mit allen akademischen Titeln anzuführen (Quelle: Homepage der JKU). 

Musterdeckblatt Dissertation DE, öffnet eine Datei
Musterdeckblatt Dissertation EN, öffnet eine Datei
Musterdeckblatt LaTex

Wurde in deiner Dissertationsvereinbarung festgelegt, dass das Doktoratsstudium im Rahmen einer strukturierten Doktoratsausbildung erfolgt, verwende bitte die passende Vorlage.

Musterdeckblatt Dissertation DE, öffnet eine Datei (strukturiertes Doktorat)
Musterdeckblatt Dissertation EN, öffnet eine Datei (strukturiertes Doktorat)

Die Einreichung deiner wissenschaftlichen Arbeit beim Prüfungs- und Anerkennungsservice erfolgt ab 1. März 2022 ausschließlich in elektronischer Form.

 

  • Vor dem Hochladen deiner Arbeit übermittle bitte zuerst das Deckblatt zur Überprüfung der Formvorschriften per Email (pas(at)jku.at) an den Prüfungs- und Anerkennungsservice.
  • Nach Erhalt der positiven Rückmeldung vom Prüfungs- und Anerkennungsservice ist die wissenschaftliche Arbeit in pdf-Format unter folgender Adresse: forms.jku.at/pas/thesis, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster hochzuladen.
  • Die PDF-Datei muss so gespeichert sein, dass der Text der Arbeit digital weiter verarbeitet werden kann. Es darf sich insbesondere nicht um eingescannte Bilddateien handeln. Die Datei darf auch nicht verschlüsselt oder passwortgeschützt sein und soll für die Langzeitarchivierung im ISO 19005-1 kompatiblen Format (PDF/A) gespeichert sein.
  • Sperrantrag
    Falls deine Dissertation von der Veröffentlichung ausgenommen („gesperrt“) werden soll, musst du die Bestätigung der Betreuerin / des Betreuers einholen, den Sperrantrag ausfüllen und beides per Email an hochschulschriften.bibliothek(at)jku.at senden. Dem Sperrantrag wird gemäß 86 Abs 4 UG nur dann stattgegeben, wenn du glaubhaft machst, dass deinerseits wichtige wirtschaftliche oder rechtliche Interessen gefährdet sind.
  • Vorschlag der Beurteiler*innen
    Die Beurteiler*innen sind rechtzeitig (ca. 4 Wochen) vor der Einreichung der Dissertation dem Prüfungs- und Anerkennungsservice bekannt zu geben. Sollte ein*eine externe*r Beurteiler*in herangezogen werden, ist mit der Bekanntgabe zusätzlich das entsprechende Formular (TN -  einschließlich Kurzbeschreibung, Ausdruck Homepage, CV) abzugeben.
    Anschließend wird der Vorschlag für die Zuweisung der Beurteiler*innen über den Prüfungs- und Anerkennungsservice an den Vizerektor für Lehre und Studierende weitergeleitet.

 

Zu beachten sind auch die Informationen unter Doktoratsabschluss, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

 

Zusätzliche Informationen zu einzelnen Studienrichtungen:

  • Doktoratsstudium Rechtswissenschaften
    Mindestens vier Wochen vor dem geplanten Einreichen der Dissertation ist das Formular "Genehmigung Prüfungssenat" im Prüfungs- und Anerkennungsservice abzugeben.
  • Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften / Doktoratsstudium der Geistes- und Kulturwissenschaften
    Mindestens vier Wochen vor dem geplanten Einreichen der Dissertation ist das Formular "Genehmigung Prüfungssenat" im Prüfungs- und Anerkennungsservice abzugeben.
  • Doktoratsstudium Naturwissenschaften / Doktoratsstudium Technische Wissenschaften
    Die Dissertation ist bis spätestens vier Wochen vor dem Rigorosentermin im Prüfungs- und Anerkennungsservice einzureichen.

 

  • Sperrantrag, öffnet eine Datei
    Laut UG § 86 Abs. 4 ist dem Antrag vom zuständigen Organ nur dann stattzugeben, wenn die oder der Studierende glaubhaft macht, dass wichtige rechtliche oder wirtschaftliche Interessen der oder des Studierenden gefährdet sind. Sollte das der Fall sein, müsste dies bitte aus dem Antrag entsprechend hervorgehen!
     
  • Informationen und Formular zum Dissertationskolloqium RE sind unter Prüfungsinformation, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster zu finden.

Meldung der Dissertation, öffnet eine Datei
(Achtung: Bitte beide Seiten drucken, wenn möglich doppelseitig)

 

Dissertationsvereinbarung , öffnet eine Datei
(Achtung: Wenn möglich bitte doppelseitig drucken)

 

Ansuchen externe*r Beurteiler*in RE / SOWI, öffnet eine Datei


Ansuchen externe*r Betreuer*in / Beurteiler*in / Prüfer*in TN , öffnet eine Datei

 

Sperrantrag, öffnet eine Datei
Laut UG § 86 Abs. 4 ist dem Antrag vom zuständigen Organ nur dann stattzugeben, wenn die oder der Studierende glaubhaft macht, dass wichtige rechtliche oder wirtschaftliche Interessen der oder des Studierenden gefährdet sind. Sollte das der Fall sein, müsste dies bitte aus dem Antrag entsprechend hervorgehen!
 

Informationen und Formular zum Dissertationskolloqium RE sind unter Prüfungsinformation zu finden.

Regelungen ab 1.10.2021 („Doktorat neu“)

Nach der Zulassung zum Doktoratsstudium und dem positiven Abschluss des (ersten) Dissertationskolloquiums (ausgenommen PhD Program in Economics and Statistics, Doktorate TN) ist die Dissertationsvereinbarung bis zum Ablauf des dritten Semesters ab der Zulassung abzuschließen und dem Prüfungs- und Anerkennungsservice zu übermitteln.

Sonderfall Dissertationskolloquium RE:
Informationen und Formular findest du unter Prüfungsinformation.

 

Formular Dissertationsvereinbarung, öffnet eine Datei

Formular Dissertationsvereinbarung MED, öffnet eine Datei

Bitte verwende für das Titelblatt deiner Dissertation die passende der folgenden Vorlagen und achte darauf,

  • die Bezeichnung des Studiums korrekt in vollem Wortlaut laut Studienhandbuch anzugeben und
  • der*die Erstbetreuer*in, der*die Zweitbetreuer*in und allfällige Mitbetreuer*innen (nach Rücksprache mit dem*der Erstbetreuer*in) mit allen akademischen Titeln anzuführen (Quelle: Homepage der JKU).


Musterdeckblatt Dissertation DE, öffnet eine Datei
Musterdeckblatt Dissertation EN, öffnet eine Datei
Musterdeckblatt LaTex

Die Einreichung deiner wissenschaftlichen Arbeit beim Prüfungs- und Anerkennungsservice erfolgt ab 1. März 2022 ausschließlich in elektronischer Form.

 

  • Vor dem Hochladen deiner Arbeit übermittle bitte zuerst das Deckblatt zur Überprüfung der Formvorschriften per Email (pas@jku.at) an den Prüfungs- und Anerkennungsservice.
  • Nach Erhalt der positiven Rückmeldung vom Prüfungs- und Anerkennungsservice ist die wissenschaftliche Arbeit in pdf-Format unter folgender Adresse forms.jku.at/pas/thesis, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster hochzuladen.                   
  • Die PDF-Datei muss so gespeichert sein, dass der Text der Arbeit digital weiter verarbeitet werden kann. Es darf sich insbesondere nicht um eingescannte Bilddateien handeln. Die Datei darf auch nicht verschlüsselt oder passwortgeschützt sein und soll für die Langzeitarchivierung im ISO 19005-1 kompatiblen Format (PDF/A) gespeichert sein.
  • Sperrantrag
    Falls deine Dissertation von der Veröffentlichung ausgenommen („gesperrt“) werden soll, musst du die Bestätigung der Betreuerin / des Betreuers einholen, den Sperrantrag ausfüllen und beides per Email an hochschulschriften.bibliothek(at)jku.at senden.
    Dem Sperrantrag wird gemäß 86 Abs 4 UG nur dann stattgegeben, wenn du glaubhaft machst, dass deinerseits wichtige wirtschaftliche oder rechtliche Interessen gefährdet sind.
  • Vor dem Hochladen der Dissertation ist der Prüfungsraster an pas(at)jku.at zu senden.

 

 Zu beachten sind auch die Informationen unter Doktoratsabschluss, öffnet in einem neuen Fenster.

 

Sperrantrag, öffnet eine Datei
Laut UG § 86 Abs. 4 ist dem Antrag vom zuständigen Organ nur dann stattzugeben, wenn die oder der Studierende glaubhaft macht, dass wichtige rechtliche oder wirtschaftliche Interessen der oder des Studierenden gefährdet sind. Sollte das der Fall sein, müsste dies bitte aus dem Antrag entsprechend hervorgehen!