Famulatur im Studium Humanmedizin.

Im Bachelorstudium Humanmedizin musst du eine Pflichtfamulatur im Ausmaß von 4 Wochen (125 Stunden) und im Masterstudium Humanmedizin im Ausmaß von 8 Wochen (250 Stunden) absolvieren.

Famulaturen verstehen sich als Praktikum gem. Ärztegesetz § 49 Abs 4 und sind in der Regel an einer klinischen Abteilung oder Klinik bzw. in einer Lehrpraxis zu absolvieren. Die Famulatur kannst du auch in der vorlesungsfreien Zeit absolvieren. Bitte beachte dazu die Richtlinie für Pflichtfamulaturen an der JKU.

Prüfungs- und Anerkennungsservice

Standort

Bankengebäude
1. OG,
Räume 101-105

Famulatur

Vor Antritt der ersten Famulatur musst du die Pflichtlehrveranstaltung "Famulaturlizenz"  (siehe: Medizinische Universität Graz, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster) bzw. die Lehrveranstaltungen "Ärztliche Gesprächsführung und Untersuchungskurs I und II" (Johannes Kepler Universität Linz -  siehe Curriculum Bachelorstudium Humanmedizin, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster bzw. Studienhandbuch, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster) erfolgreich absolvieren.

Die Pflichtfamulatur organisierst du dir selbst und übermittelst das bestätigte Formular anschließend zur Anerkennung an famulatur(at)jku.at.

Die Famulaturen musst du in einem in- oder ausländischen Lehrkrankenhaus / inländischen Lehrpraxis absolvieren. Lehrkrankenhäuser/Lehrpraxen bzw. Informationen zu Lehrkrankenhäusern/Lehrpraxen findest du auf folgenden Seiten:

Absolvierst du die Famulatur an einer inländischen allgemeinmedizinischen Praxis, die nicht in den oben genannten Verzeichnissen gelistet ist, ist eine zusätzliche Bestätigung, öffnet eine Datei der Antragstellung beizulegen.

Die Anerkennug der absolvierten Famulaturen beantragst du unter famulatur(at)jku.at. Du kannst nur Pflichtfamulaturen eines öffentlichen Lehrkrankenhauses/Lehrpraxis anerkannen lassen. Die erfolgreich abgelegte Famulatur ist von den jeweiligen Krankenanstalten/Abteilungen/Lehrpraxen zu bestätigen. Für die Bestätigung verwendest du folgendes Formular:

Bestätigung Famulatur, öffnet eine Datei (25KB)

Auf dem Formular müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • Die Bezeichnung des Krankenhauses und der Abteilung oder der Lehrpraxis, an welchem bzw. welcher du famuliert hast.
  • Der genaue Zeitraum der geleisteten Famulatur.
  • Stempel und Unterschrift der Abteilung / Praxis an welcher du famuliert hast.

Soll die im Ausland geleistete Famulatur als Pflichtfamulatur für das Studium anerkannt werden, ist dazu ein Antrag auf Voranerkennung an famulatur(at)jku.at zu stellen. Bitte verwende dafür folgendes Formular:

Diese Voranerkennung dient dir als Absicherung für die Auslandsfamulatur, welche dir bei erfolgreicher Absolvierung gemäß der Vorantrittsbestätigung anerkannt wird.

Selbst organisierte Auslandsfamulaturen können nur (vor)anerkannt werden, wenn du diese an öffentlichen Lehrkrankenhäusern absolvierst. Bitte lege hierzu bereits bei der Voranerkennung eine Bestätigung des Krankenhauses bei.

Wir empfehlen dir auch, Deine getätigten Leistungen im Rahmen der Auslandsfamulatur ausführlich und sachlich überprüfbar zu dokumentieren (z.B. freigegebene Berichte, Fotos vom Krankenhaus, Stundenausmaß/Woche, etc.)

Benötigst du für die Organisation der Auslandsfamulatur einen "supporting letter", dann sende bitte das ausgefüllte Antragsformular, öffnet eine Datei an famulatur(at)jku.at.

 

Als Nachweis für die Absolvierung der Auslandsfamulatur verwendest du bitte das Formular Bestätigung Famulatur (Deutsch oder Englisch).

Informationen zur Auslandsfamulatur bzw. zum Angebot über Auslandsfamulaturen findest du hier.