Die Vorrangzahl errechnet sich aus Wartebonus, Teilzeitbonus und einer Zufallszahl.
Die Vorrangzahl ist nach folgender Formel zu berechnen: Vorrangzahl = 5 * Wartebonus + Teilzeitbonus + 2 * Zufallszahl (Dezimalzahl zwischen 0 und 1)
Für alle angemeldeten Studierenden einer Kursklasse wird eine eigene Vorrangzahl ermittelt, eine Liste erstellt und nach der Vorrangzahl sortiert. Diese Rangliste wird vom Zuteilungsprogramm der Reihe nach abgearbeitet.
Dies bedeutet, die Anmeldung des/der Studierenden mit der höchsten Vorrangzahl wird als erstes in Betracht gezogen. Es wird überprüft, ob in der ersten Wunschlehrveranstaltung (1. Rang in der angemeldeten Kursklasse) noch ein Platz frei ist. Sind bereits alle Plätze vergeben, wird die zweite Lehrveranstaltung überprüft usw. Ist ein freier Platz gefunden, wird noch eine Terminkollisionsprüfung mit bereits zugeteilten LVAs durchgeführt. Bei einer Überschreitung des maximal zulässigen Übernschneidungsausmaßes wird die nächste Lehrveranstaltung mit freiem Platz überprüft usw. Kann keine Zuteilung erfolgen, so werden noch einmal alle angemeldeten LVAs der Wunschreihung nach überprüft, ob ein Platz auf einer eventuell vorhandenen Warteliste möglich ist.
Achtung: Hast du in deinem Studienausmaß ein Teilzeitstudium eingestellt, werden dir bis zum eingestellten ECTS-Ausmaß Lehrveranstaltungen zugeteilt. Ist dein eingestelltes ECTS-Volumen ausgeschöpft, erhältst du auch bei freien Plätzen keine weitere Zuteilung.
Zeitpunkt der Anmeldung: spielt bei dieser Form der Zuteilung innerhalb des Anmeldezeitraumes keine Rolle.
Zuteilung: erfolgt nach Ende der Anmeldefrist und einer Bearbeitungszeit.
Siehe auch:
„Was ist ein Wartebonus und wie wird er ermittelt?“
„Was ist ein Teilzeitbonus und wie wird er ermittelt?“
„Was ist die Terminkollisionsprüfung bei Lehrveranstaltungen?“