Studienberechtigungsprüfung Latein.

Studienberechtigungskandidat*innen mit einem Zulassungsbescheid vor Oktober 2020, in dem das Pflichtfach Latein angeführt ist, können die Studienberechtigungsprüfung Latein weiterhin ablegen.

Informationen dazu erhalten Sie bei angelika.grobner(at)jku.at oder andreas.hoelzl@jku.at.

Seit Oktober 2020 kann die Ergänzungsprüfung Latein als Wahlfach im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung "Rechtswissenschaftliche Studien" absolviert werden.

Wird sie als Wahlfach gewählt, ist damit der vollständige Lateinnachweis für das Studium der Rechtswissenschaften erbracht.

Wird sie nicht als Wahlfach gewählt, kann trotzdem nach erfolgreichem Abschluss der Studienberechtigungsprüfung mit dem Studium begonnen werden. Die Prüfung muss jedoch während des ersten Studienabschnitts abgelegt werden.

Studienberechtigungs-
prüfung

Allgemeine Informationen zur Studienberechtigungs- prüfung findest du hier: