Mindeststudienleistung.

Was bedeutet Mindeststudienleistung?

In Bachelor- und Diplomstudien sind Studienanfänger*innen ab dem Wintersemester 2022/23 verpflichtet, in jedem Studium, zu dem eine Zulassung besteht, in den ersten vier Semestern insgesamt eine Studienleistung im Umfang von mindestens 16 ECTS zu erbringen.

Die ECTS für das Erreichen der Mindeststudienleistung nach vier Semestern können im Wintersemester bis zum 31. März und im Sommersemester bis zum 31. Oktober erbracht werden.

 

Weitere Informationen zur Mindeststudienleistung haben wir für dich in den „Häufig gestellten Fragen“ zusammengefasst:

Die Mindeststudienleistung gilt ab dem Wintersemester 2022/23 für Studienanfänger*innen eines Bachelor- oder Diplomstudiums. Beginnst du dein Bachelor- oder Diplomstudium also im Wintersemester 2022/23 oder einem nachfolgenden Semester, musst du die Mindeststudienleistung erbringen.

Ja. Die Pflicht zur Erbringung der Mindeststudienleistung gilt nicht für Studierende mit einer Behinderung gemäß § 3 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz.

Wenn du die Mindeststudienleistung in den ersten vier Semestern deines Bachelor- oder Diplomstudiums nicht erbringst, erlischt deine Zulassung zu diesem Studium mit 1. November bzw. mit 1. April. Du kannst dann erst wieder nach Ablauf von zwei Studienjahren zu diesem Studium an der JKU zugelassen werden. Studierst du ein mit der JKU gemeinsam eingerichtetes Studium (z.B. Lehramt), dann gilt diese Zulassungssperre auch an den beteiligten Bildungseinrichtungen.

Ja. Die Mindeststudienleistung muss in jedem gemeldeten Bachelor- oder Diplomstudium erbracht werden, wenn dieses im Wintersemester 2022/23 oder einem nachfolgenden Semester begonnen wird.

Liegt in einem Semester eine Beurlaubung vor, so ist dieses nicht in die festgelegten vier Semester einzurechnen.

Anerkennungen sind nur dann auf die Mindeststudienleistung anzurechnen, wenn die zugrundliegende Leistung während der betreffenden Semester erbracht wurde.

Nein. Die 16 zu erbringenden ECTS müssen nicht (gleichmäßig) auf die Semester verteilt werden. Du kannst auch in einem der 4 Semester alle 16 ECTS absolvieren. Hast du aber nach zwei Semestern noch keine 12 ECTS geschafft, wirst du informiert und darauf hingewiesen, dass die Zulassung zu deinem Studium erlischt, wenn du nicht nach vier Semestern 16 ECTS in deinem Studium absolviert hast.

Ja. Du beginnst dein Studium an der JKU im 1. Semester und musst die Mindeststudienleistung daher erbringen, auch wenn du sie an der anderen Universität bereits erbracht hast.

Wenn eines oder beide Unterrichtsfächer gewechselt werden, bleibt es weiterhin dasselbe Studium. Es beginnt also keine neue Zählung, sondern die Zählung läuft weiter und die in diesem Studium bereits erbrachten ECTS zählen für die Mindeststudienleistung.