Doktoratsstudium Rechtswissenschaften.

Regelung vor 1.10.2021 („Doktorat alt“)

Dissertationskolloquium

Nach der Zulassung zum Doktoratsstudium gemäß § 2 des Curriculums zum Doktoratsstudium Rechtswissenschaften, aber noch vor Abschluss der Dissertationsvereinbarung gemäß § 5 des Curriculums ist im gewählten Dissertationsfach ein Dissertationskolloquium zu absolvieren. Bei diesem Kolloquium handelt es sich um eine mündliche Prüfung im Ausmaß von 4 ECTS-Punkten, die vor einem zusammengesetzten Prüfungssenat abzulegen ist.

Der Prüfungstermin für das Dissertationskolloquium ist bis spätestens 4 Wochen vor dem Termin im Prüfungs- und Anerkennungsservice anzumelden (Formular Dissertationskolloquium, öffnet eine Datei).

Weitere Informationen zum Dissertationskolloquium findest du im Curriculum unter § 4 Abs 3 und zum Prüfungssenat unter § 4 Abs 4.

Beachte auch die Informationen unter Abschlussarbeiten – Dissertation und Abschlüsse – Doktorat.

Regelung ab 1.10.2021 („Doktorat neu“)

Dissertationskolloquium

Nach der Zulassung zum Doktoratsstudium gemäß § 2 des Curriculums zum Doktoratsstudium Rechtswissenschaften, aber noch vor Abschluss der Dissertationsvereinbarung gemäß § 6 des Curriculums ist im gewählten Dissertationsfach ein Dissertationskolloquium zu absolvieren. Bei diesem Kolloquium handelt es sich um eine mündliche Prüfung im Ausmaß von 4 ECTS-Punkten, die vor einem zusammengesetzten Prüfungssenat abzulegen ist.

Der Prüfungstermin für das Dissertationskolloquium ist bis spätestens 4 Wochen vor dem Termin im Prüfungs- und Anerkennungsservice anzumelden (Formular Dissertationskolloquium, öffnet eine Datei).

Weitere Informationen zum Dissertationskolloquium findest du im Curriculum unter § 6 Abs 3 und zum Prüfungssenat unter § 6 Abs 4.

Beachte auch die Informationen unter Abschlussarbeiten – Dissertation und Abschlüsse – Doktorat.