Förderungsstipendien.

Förderungsstipendien dienen der Förderung nicht abgeschlossener wissenschaftlicher Arbeiten (Diplomarbeiten, Masterarbeiten und Dissertationen) im Rahmen eines ordentlichen Studiums. Mit dem Stipendium sollen Kosten ersetzt werden, die bei der Erstellung der Arbeit anfallen und nicht aus dem Etat des betreuenden Instituts oder anderen Quellen bestritten werden.

Ein Förderungsstipendium darf € 750,- nicht unterschreiten und € 3.600,- nicht überschreiten. Förderungsstipendien können auch neben einem Leistungsstipendium vergeben werden.

Noch Fragen?

Dann kontaktiere uns!

Abteilung

Lehr- und Studienorganisation

Die Bewerbung um ein Förderungsstipendium ist zwei Mal im Jahr möglich. Mindestvoraussetzungen, erforderliche Unterlagen und Bewerbungsfristen werden in der Ausschreibung definiert.

Hier geht es zu den Formularen, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster, mit denen du dich um ein Förderungsstipendium bewerben kannst. Die Bewerbung ist vom 3. Juni 2024 bis zum 20. Juni 2024 möglich. Eine weitere Bewerbungsphase wird es zwischen 2. Oktober 2024 und 22. Oktober 2024 geben.

Nach Ende der Bewerbungsfrist entscheiden die zuständigen Arbeitsgruppen über die Zuerkennung der Förderungsstipendien. Alle BewerberInnen werden über den Erhalt eines Förderungsstipendiums per E-Mail informiert.