Studieren mit Behinderung oder chronischer Krankheit.

Zugänglichkeit der Hörsäle, Seminarräume, Institutsbüros, Bibliotheken:

  • alle Gebäude sind stufenlos zugänglich
  • alle Gebäude haben einen Lift (der hintere Trakt des Keplergebäudes Treppenlifte), so dass alle Stockwerke zugänglich sind
  • für die Treppenlifte gibt es einen Schlüssel, der in der Abteilung Gebäude und Technik erhältlich ist

Zugänglichkeit Gebäude im Science Park (I-III):

  • Da die Gebäude über Drehtüren betreten werden, die eine Barriere für Menschen mit Behinderungen darstellen können, ist es möglich, die Kepler Card für den Zugang über die daneben liegenden Schiebetüre freizuschalten

Freischaltungen werden in der Abteilung Gebäude und Technik vorgenommen.

Zugänglichkeit Schloss Auhof:

  • Büro des Rektors, Büro des Universitätsdirektors, Büro der Vizerektoren, das Operation Management und die Rechtsabteilung liegen im 1. und 2. Stock und sind über Lift erreichbar

Institut Integriert Studieren

Adresse

Johannes Kepler
Universität Linz
Altenberger Straße 69
4040 Linz

Telefon

Kontakt:
+43 732 2468 3750
Service und Support Center:
+43 732 2468 3757

Barrierefreie WCs

Barrierefreie Toiletten sind in folgenden Gebäude am Campus erreichbar: 

  • Kopfgebäude: EG (CD), 1. OG, 2. OG (BC)
  • TNF-Turm: EG, 3. Stock, 12. OG
  • Hochschulfondsgebäude: EG (Südteil)
  • Juridikum: EG
  • Keplergebäude: EG
  • Hauptbibliothek (Library / Learning Center): 1. OG Ostteil & 3. OG
  • Uni-Center: UG, 1.OG
  • Schloss: EG 
  • Science Park 1: EG, 1.-5. OG
  • Science Park 2: EG, ZG, 1.-5. OG
  • Science Park 3: EG, ZG, 1.-6. OG
  • Science Park 4: EG, 1.-6. OG 
  • Science Park 5: EG, 1.-4. OG
  • Krabbelstube: EG
  • Kepler Hall: 1. UG
  • Physikgebäude: 1. OG, 2. OG
  • Bankengebäude: EG
  • Management-Zentrum: EG (A), 2. OG (Bibl.)
  • LIT-OIC: 1. UG
  • Business School: UG - 4. OG
  • House of Schools 1: UG - 4. OG

 

Campusplan der Barrierefreien WCs

Campusplan der JKU Linz mit Einzeichnung der barrierefreien WCs

Parkplätze am Campus

  • behinderte Studierende, die einen Ausweis nach § 29 b STVO besitzen, können bei der Zentralen Verwaltung, Büro des Universitätsdirektors, um eine Parkgenehmigung ansuchen
  • mit dieser Genehmigung darf dann gratis am Campus geparkt werden
  • für die Schrankenanlage gibt es eine spezielle Chipkarte, die nur in Richtung eines Lichtauges gehalten werden muß, damit sich der Schranken öffnet
  • die Chipkarte ist bei Vorlage der Parkgenehmigung und gegen eine Kaution in der Abteilung Gebäude und Technik erhältlich

Sollten Ihnen am Campus der JKU Barrieren auffallen, können Sie diese am Institut Integriert Studieren bzw. den Behindertenvertrauenspersonen der JKU bekannt geben.

Nahaufnahme lachender Student