Vorsitz
Vorsitzende: Univ.-Prof.in Dr.in Katharina PABEL
Stellvertretender Vorsitzender: Dr. Michael STRUGL, MBA
Mitglieder des UR ab 1. März 2023 bis 29. Februar 2028:
- Mag.a Eva CZERNOHORSZKY
- Mag. Martin FRITZ
- Mag.a Ulrike HUEMER
- o.Univ.-Prof.in Dr.in Gertrude KAPPEL
- Univ.-Prof.in Dr.in Katharina PABEL
- Dr. Michael STRUGL, MBA
- Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Sabine URNIK
- Univ.-Prof. Dr. Dr.h.c. Reto WEILER
- Mag.a Laura WIESNER
Büro des Universitätsrats
Adresse
Johannes Kepler Universität Linz
Altenberger Straße 69
4040 Linz
Standort
Schloss Auhof, 2. Stock
Telefon
Aufgaben des Universitätsrats
gemäß § 21 Abs 1 UG
- Genehmigung des Entwicklungsplans, des Organisationsplans, des Entwurfs der Leistungsvereinbarung und der Gestaltungsvereinbarung sowie der Geschäftsordnung des Rektorats
- Ausschreibung der Funktion der Rektorin oder des Rektors spätestens acht Monate vor dem voraussichtlichen Freiwerden dieser Funktion bzw. innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Abberufung oder des Rücktritts
- Erlassung der Bestimmungen für die Wahl der Rektorin oder des Rektors nach Einholung einer Stellungnahme des Senates, die dieser innerhalb von vier Wochen nach Vorlage abzugeben hat
- Wahl der Rektorin oder des Rektors aus dem Dreiervorschlag des Senats innerhalb von vier Wochen ab Vorlage des Vorschlags
- Wahl der Vizerektorinnen und Vizerektoren auf Grund eines Vorschlags der Rektorin oder des Rektors und nach Stellungnahme des Senats
- Abschluss der Zielvereinbarungen mit der Rektorin oder dem Rektor und dem Rektorat; 6a. Abschluss der Arbeitsverträge mit der Rektorin oder dem Rektor und den Vizerektorinnen und Vizerektoren
- Abberufung der Rektorin oder des Rektors und der Vizerektorinnen und Vizerektoren
- Nominierung eines weiblichen und eines männlichen Mitglieds für die Schiedskommission
- Genehmigung der Gründung von Gesellschaften und Stiftungen sowie der Beteiligung an Gesellschaften
- Genehmigung der Richtlinien für die Gebarung sowie Genehmigung des Rechnungsabschlusses und der Wissensbilanz des Rektorats und Weiterleitung an die Bundesministerin oder den Bundesminister
- Bestellung einer Abschlussprüferin oder eines Abschlussprüfers zur Prüfung des Rechnungsabschlusses der Universität
- Zustimmung zur Begründung von Verbindlichkeiten, die über die laufende Geschäftstätigkeit der Universität hinausgehen, sowie Ermächtigung des Rektorats, solche Verbindlichkeiten bis zu einer bestimmten Höhe ohne vorherige Einholung der Zustimmung des Universitätsrats einzugehen
- Pflicht zur unverzüglichen Berichterstattung an die Bundesministerin oder den Bundesminister bei schwerwiegenden Rechtsverstößen von Universitätsorganen, Gefahr eines schweren wirtschaftlichen Schadens, Vorliegen von für die strategische Ausrichung der jeweiligen Universität wesentlichen Entwicklungen sowie Vorliegen von Umständen, welche die Universitätsleitung gravierend beeinträchtigen
- Zustimmung zum Budgetvoranschlag innerhalb von vier Wochen ab Vorlage durch das Rektorat; verweigert der Universitätsrat innerhalb von vier Wochen ab Vorlage die Zustimmung, hat das Rektorat unverzüglich einen neuen Budgetvoranschlag vorzulegen; stimmt der Universitätsrat nicht fristgerecht zu, gilt der Budgetvoranschlag als genehmigt
- Stellungnahme zur Leistungsvereinbarung vor Abschluss durch die Rektorin oder den Rektor innerhalb von drei Wochen
- Erlassung der Geschäftsordnung des Universitätsrats