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Zentrum für Fernstudien
Was ist das?

Institute, Schools und andere Einrichtungen oder Angebote haben einen Webauftritt mit eigenen Inhalten und Menüs.

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Zulassungsvoraussetzungen.

Für die Erlangung eines Hochschulabschlusses ist die Einschreibung in ein Studium unter dem Nachweis von bestimmten Zulassungsvoraussetzungen erforderlich. Diese unterscheiden sich je nach angestrebten akademischen Grad und Ihrer persönlichen Voraussetzungen.

Zulassungsvoraussetzungen Bachelorstudiengänge

Der Bachelor (B.A./Bachelor of Arts, B.Sc./Bachelor of Science oder LL.B./Bachelor of Laws) stellt den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss dar und ist somit der erste akademische Grad eines gestuften Hochschulstudiums. Mit ihm erwerben Sie eine grundständige wissenschaftliche Ausbildung.

Es gibt für Sie vier Einstiegsmöglichkeiten in das Fernstudium Ihrer Wahl.

  1. Matura
    Das Zeugnis der Matura bzw. der allgemeinen Hochschulreife berechtigt Sie zur Einschreibung in den Bachelorstudiengang Ihrer Wahl.
  2. Berufliche Qualifikation und Praxis, ohne Matura
    Je nach Art Ihrer beruflichen Qualifikation und der Berufspraxis gibt es unterschiedliche Wege, die zur Aufnahme des Fernstudiums führen.
  3. Studienberechtigungsprüfung
    Wenn Sie keine Matura haben und ein Studium an der FernUniversität in Hagen anstreben, können Sie am Zentrum für Fernstudien Bregenz die Studienberechtigungsprüfung absolvieren. Sie besteht aus fünf Fächern, die Sie innerhalb von einem Jahr in Form von Präsenz- oder Onlinekursen belegen können.
  4. Berufsreifeprüfung mit einem Jahr Studienerfolg in Österreich
    Da die österreichische Berufsreifeprüfung in Deutschland nicht anerkannt wird, berechtigt sie nicht direkt zur Aufnahme eines Studiums an der FernUniversität in Hagen. Wer ein Jahr oder länger mit einer Berufsreifeprüfung erfolgreich an einer anerkannten Hochschule in Österreich studiert hat (Nachweis von 60 ECTS), kann allerdings an die FernUniversität in Hagen wechseln und dort ein Studium in der gleichen oder benachbarten Studienrichtung aufnehmen bzw. weiterstudieren.

Zulassungsvoraussetzungen Masterstudiengänge

Mit dem akademischen Grad „Master“ wird der Abschluss einer zweiten wissenschaftlichen Ausbildung bezeichnet. An der FernUniversität in Hagen erlangen Sie die Titel „M.A./Master of Arts“, „M.Sc./Master of Science“ sowie „LL.M/Master of Laws“. Der Masterabschluss berechtigt zur Promotion.

Die Einschreibung in einen Masterstudiengang setzt voraus, dass Sie bereits ein abgeschlossenes Hochschulstudium haben. Darüber hinaus gibt es für die Masterstudiengänge zusätzliche Voraussetzungen für die Einschreibung. Besuchen Sie hierzu die Website, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster der FernUniversität in Hagen.

Zulassungsvoraussetzungen für die Promotion

Sie möchten gerne nebenberuflich an der FernUniversität in Hagen promovieren?

Über die Zulassung zur Promotion entscheidet der Promotionsausschuss der jeweiligen Fakultät. Dazu verweisen wir Sie auf die Website Promotion, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster der FernUniversität in Hagen.

Prüfung der Hochschulzugangsberechtigung

Wenn Sie sich vorab informieren wollen, ob Sie mit Ihren Qualifikationen ein Studium beginnen können, haben Sie die Möglichkeit Ihre Unterlagen zur Überprüfung, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster beim Studierendensekretariat in Hagen einzureichen. Dies ist auch außerhalb der Einschreibfristen möglich.

Ihr Fernstudium ohne Zulassungsvoraussetzungen

Das Akademiestudium/außerordentliches Studium steht Ihnen ohne Zugangsvoraussetzungen zur individuellen oder beruflichen Weiterbildung offen. Sie erlangen dabei keinen Hochschulabschluss.

„Nur das Fernstudium ermöglicht mir das gleichzeitige Studieren und Verfolgen meiner beruflichen Karriere unter Wahrung einer vernünftigen Work-Life-Balance. Dies macht das Fernstudium in meinen Augen ganz besonders wertvoll.“
Marcel Irmscher, Staatlich geprüfter Techniker für Informationstechnik
Student im Studiengang Informatik, Softwareentwickler
Informationen zu den Fotorechten