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Studienberechtigungsprüfung für ingenieurwissenschaftliche Studien.

Für die ingenieurwissenschaftlichen Bachelorstudien kann an der JKU die entsprechende Studienberechtigungsprüfung abgelegt werden.

 

  • Artificial Intelligence
  • Elektronik und Informationstechnik
  • Informatik
  • Kunststofftechnik
  • Maschinenbau
  • Mechatronik
  • Medical Engineering
  • Technische Mathematik
  • Technische Physik

Welche Pflicht- und welche Wahlfächer zu absolvieren sind, ist in der nachfolgenden Auflistung dargestellt:

  • Aufsatz über ein allgemeines Thema (schriftlich)

  • Englisch (schriftlich und mündlich)

  • Mathematik 2 (schriftlich und mündlich)

  • Physik (schriftlich und mündlich)

Das Wahlfach ist in Form einer Lehrveranstaltungsprüfung oder einer für das angestrebte Studium vorgeschriebene Zusatzprüfung (Darstellende Geometrie) zu absolvieren. Die Lehrveranstaltungsprüfung ist im Rahmen einer mit mindestens 2 ECTS bewerteten Lehrveranstaltung der Studieneingangs- und Orientierungsphase oder der vor Abschluss der Studieneingangs- und Orientierungsphase absolvierbaren weiterführenden Lehrveranstaltungen aus der angestrebten Studienrichtungsgruppe abzulegen.

Melde dich mit deinem Studienwerber*innen-Account bei JKU MyAdmission, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster und wähle "Studienberechtigungsprüfung".

 

In diesem Schritt benötigen wir von dir auch folgende Dokumente: 

  • Gültiger Reisepass, Personalausweis oder Führerschein in Verbindung mit deinem Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Lebenslauf
  • Nachweis über die berufliche oder außerberufliche facheinschlägige Vorbildung (Zeugnis oder Bestätigung)

Bitte beachte:

  • Du nimmst an einer statistischen Erhebung laut § 18 Abs. 6 Bildungsdokumentationsgesetz teil.

1. Account als Studienwerber*in anlegen

Bei der Account-Anmeldung,, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster registrierst du dich zum ersten Mal an der JKU und bekommst einen Gast-Account als Studienwerber*in. Damit kannst du alle weiteren Schritte der Antragsstellung durchlaufen.

 

Bitte beachte:

  • Diesen Account als Studienwerber*in benötigst du vorerst nur für den Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung.
  • Mit diesem Account als Studienwerber*in kannst du dich nicht in JKU IT-Services (z.B. KUSSS) einloggen. Das funktioniert erst nach erfolgreicher Zulassung im außerordentlichem Studium.

Falls du schon einen Account als Studienwerber*in hast, gehe direkt zum nächsten Schritt weiter.

Informationen zu den Fotorechten