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Aufsatz über ein allgemeines Thema (schriftlich)
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Englisch (schriftlich und mündlich)
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Mathematik 2 (schriftlich und mündlich)
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Chemie (schriftlich und mündlich)
Für die naturwissenschaftlichen Bachelorstudien kann an der JKU die entsprechende Studienberechtigungsprüfung abgelegt werden.
- Biological Chemistry
- Chemistry and Chemical Technology
- Molekulare Biowissenschaften
- Naturwissenschaftliche Grundlagen der Technik (NawiTec)
Welche Pflicht- und welche Wahlfächer zu absolvieren sind, ist in der nachfolgenden Auflistung dargestellt:
Das Wahlfach ist in Form einer Lehrveranstaltungsprüfung zu absolvieren. Die Lehrveranstaltungsprüfung ist im Rahmen einer mit mindestens 2 ECTS bewerteten Lehrveranstaltung der Studieneingangs- und Orientierungsphase oder der vor Abschluss der Studieneingangs- und Orientierungsphase absolvierbaren weiterführenden Lehrveranstaltungen aus der angestrebten Studienrichtungsgruppe abzulegen.
Melde dich mit deinem Studienwerber*innen-Account bei JKU MyAdmission, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster und wähle "Studienberechtigungsprüfung".
In diesem Schritt benötigen wir von dir auch folgende Dokumente:
- Gültiger Reisepass, Personalausweis oder Führerschein in Verbindung mit deinem Staatsbürgerschaftsnachweis
- Lebenslauf
- Nachweis über die berufliche oder außerberufliche facheinschlägige Vorbildung (Zeugnis oder Bestätigung)
Bitte beachte:
- Du nimmst an einer statistischen Erhebung laut § 18 Abs. 6 Bildungsdokumentationsgesetz teil.
1. Account als Studienwerber*in anlegen
Bei der Account-Anmeldung,, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster registrierst du dich zum ersten Mal an der JKU und bekommst einen Gast-Account als Studienwerber*in. Damit kannst du alle weiteren Schritte der Antragsstellung durchlaufen.
Bitte beachte:
- Diesen Account als Studienwerber*in benötigst du vorerst nur für den Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung.
- Mit diesem Account als Studienwerber*in kannst du dich nicht in JKU IT-Services (z.B. KUSSS) einloggen. Das funktioniert erst nach erfolgreicher Zulassung im außerordentlichem Studium.
Falls du schon einen Account als Studienwerber*in hast, gehe direkt zum nächsten Schritt weiter.