Bei Abbrechen einer oder mehrerer LVA können diese Beiträge nicht rückerstattet werden. Eine Abmeldung von einzelnen Lehrveranstaltungen ist nur bis zum Anmeldeschluss möglich. Der Kursbetrag wird als Gutschein für den MUSSS-Shop rückerstattet. Unter Nachweis triftiger Gründe ist eine Abmeldung mit Rücküberweisung möglich, wobei 15% der Beiträge als Bearbeitungsgebühren einbehalten werden.
Unsere Kurse dauern ein bis zwei Semester und schließen mit einer schriftlichen und/oder mündlichen Prüfung ab. Da das Zentrum für Fernstudien Bregenz eine Einrichtung der Universität Linz ist, musst du für alle Kurse, die du in Bregenz besuchen möchtest, an der Universität in Linz als Studierende*r (außerordentliche*r Studierende*r) zugelassen sein.
Die Kurse finden nur bei ausreichender Teilnehmer*innenanzahl statt.
Kursanmeldungen
Kursanmeldefrist für das Wintersemester 2024/25:
02. - 20. September 2024
Anmeldefrist für das Sommersemester 2025:
beginnt voraussichtlich Anfang Februar 2025
Präsenzkurse - Pflichtfächer
Die Präsenzkurse finden abends im ZF Bregenz statt.
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Geschichte 2
Zum Kurs
Präsenzkurs - Wahlfach
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Einführung in die Pädagogik
Zum Kurs
Onlinekurs - Pflichtfach
Unser Online-Kurs wird österreichweit angeboten und du kannst ihn von zu Hause aus besuchen.
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Biologie und Umweltkunde
Zum Kurs
Abmeldung.
Studienberechtigungsprüfung: Prüfungen
Jeder erfolgreich abgeschlossene Kurs am Zentrum für Fernstudien Bregenz oder Online-Kurs gilt bereits als Teilprüfung der Studienberechtigungsprüfung.
Die einzelnen Kurse werden entweder mit einer mündlichen oder schriftlichen Prüfung, einem Referat oder einer wissenschaftlichen Arbeit abgeschlossen.
Anwesenheitspflicht
Bitte beachten Sie, dass bei den Präsenzkursen Anwesenheitspflicht besteht! Wird die Anwesenheitspflicht nicht erfüllt, kann man dich vom Prüfungsantritt ausschließen.
Zeugnisse bzw. Leistungsnachweis
Für jeden positiv abgeschlossenen Kurs stellt die Universität in Linz einen Leistungsnachweis aus. Diesen Leistungsnachweis drucken sich alle Studierenden auf KUSSS (www.kusss.jku.at, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster) selber aus.
Wichtig für all jene mit Zulassungsbescheid der JKU: Das vollständige Studienberechtigungszeugnis muss in Linz bei studienberechtigung(at)jku.at extra beantragt werden!
Anrechnungsmöglichkeiten
Für die Studienberechtigungsprüfung werden auch Prüfungen anerkannt, die an anderen Institutionen abgelegt wurden, wie z.B.:
- Hochschulkurse und Hochschullehrgänge
- Teile der Berufsreifeprüfung
- Externistenprüfungen
- erfolgreich abgelegte Teile an höheren Schulen für Berufstätige
- Meister- und Befähigungsprüfungen sind für das Wahlfach anrechenbar
Die Originalzeugnisse müssen dem Antrag auf Zulassung beigelegt werden.
Ich kann diese Form der SBP nur empfehlen, da sie sehr gut neben einem Vollzeitberuf absolviert werden kann.“